Deutschland bereitet sich auf schärfere Asylregeln vor Von Anne-Beatrice Clasmann, dpa
27.03.2026 15:07
Der Bundesrat hat grünes Licht gegeben für schnellere Verfahren und
Sekundärmigrationszentren. Wie die EU-Asylregeln die Rechte von
Schutzsuchenden verändern und was das für Deutschland bedeutet.
Berlin (dpa) - Die Umsetzung des verschärften europäischen Asylrechts
in Deutschland ist beschlossene Sache. Der Bundesrat gab für die dazu
noch ausstehenden Gesetzesänderungen grünes Licht. Die Reform des
Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) gilt europaweit ab dem
12. Juni. Kernpunkte sind verpflichtende Identitätskontrollen bei
Ankommenden an den EU-Außengrenzen. Für Menschen aus Herkunftsstaaten
mit niedriger Anerkennungsquote sind Asylprüfungen im Grenzverfahren
vorgesehen.
Deutschland als Staat mitten in Europa ist von den
Außengrenzverfahren lediglich mit Blick auf internationale Flughäfen
und Seehäfen betroffen. Bei Ablehnung sollen die Asylbewerber
gegebenenfalls direkt von dort abgeschoben werden.
Man sei den Bundesländern entgegengekommen und habe festgehalten,
dass das Grenzverfahren als «gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern
angesehen wird», sagte Daniela Ludwig (CSU), parlamentarische
Staatssekretärin im Bundesinnenministerium.
Maßnahmen gegen Weiterziehen innerhalb der EU
Verfahren für Schutzsuchende, die bereits in einem anderen
Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben, werden durch die
Reform kürzer. Die Überstellung der Asylbewerber in den für ihr
Verfahren zuständigen Staat wird länger möglich sein, beispielsweise
wenn jemand zwischenzeitlich untertaucht.
Die Bundesländer können Sekundärmigrationszentren mit
Aufenthaltspflicht einrichten. Dort sollen Menschen untergebracht
werden, die Deutschland verlassen sollen, weil ein anderes EU-Land
für ihr Verfahren verantwortlich ist.
Solidaritätsmechanismus soll Staaten an Außengrenze helfen
Stark belasteten Staaten an den EU-Außengrenzen soll künftig ein Teil
der Asylsuchenden abgenommen werden. Deutschland muss zumindest 2026
über diesen Solidaritätsmechanismus niemanden aufnehmen, weil in den
vergangenen Jahren viele Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge aus der
Ukraine in die Bundesrepublik gekommen waren. Im Bundesrat gab es
unter anderem Diskussion über Regelungen, die minderjährige
Geflüchtete betreffen.
Rechte Mehrheit bei Abstimmung im Europaparlament
Ein weiteres Projekt zur Verschärfung der EU-Asylpolitik hatte diese
Woche die Fraktion von CDU und CSU im Europaparlament mit
Unterstützung rechter Parteien wie der AfD vorangetrieben. Die
Rückführungsverordnung sieht unter anderem vor, dass Menschen, die
keinen Schutz erhalten und ausreisen müssen, länger in Abschiebehaft
genommen werden können.
Außerdem ermöglicht sie die Abschiebung von Asylsuchenden in
sogenannte Return Hubs in Staaten außerhalb der EU. Deutschland
bemüht sich aktuell gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um
Vereinbarungen mit Ländern, die bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet
solche Rückkehrzentren einzurichten.
Abgelehnte Asylbewerber sollen zudem verpflichtet werden, aktiv an
ihrer Rückführung mitzuwirken. Migranten, die das verweigern, müssten
demnach europaweit mit der Kürzung oder Streichung von
Unterhaltsleistungen oder der Beschlagnahme der Reisedokumente
rechnen.
Zusätzliche Verschärfung ohne Befassung im Bundestag
EU-Verordnungen treten, wenn sie zwischen dem Europäischen Parlament,
dem Rat der Mitgliedstaaten und der Kommission final abgestimmt sind,
unmittelbar in Kraft - ohne Gesetzgebungsverfahren im Bundestag.
Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings
(CDU), sagte, ihm fehle jedes Verständnis dafür, dass sich deutsche
Sozialdemokraten im Europaparlament gegen die Rückführungsverordnung
positioniert hätten. «In Berlin die Migrationswende vereinbaren und
sie in Brüssel versuchen zu blockieren - das geht nicht.»
Binnengrenzkontrollen werden wohl noch eine Weile bleiben
Krings sagte weiter, die Umsetzung der GEAS-Reform sei wichtig,
dennoch gelte: «Solange es noch eine illegale Weiterwanderung von
Schutzsuchenden nach Deutschland gibt, bleibt der Schutz unserer
nationalen Grenzen unverzichtbar.»
Auf Kritik an der Verlängerung der deutschen Binnengrenzkontrollen -
aktuell gelten sie an allen Landgrenzen bis September - hat
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) mehrfach betont,
Voraussetzung für ein Ende dieser Kontrollen, die im Schengen-Raum
eigentlich nicht vorgesehen sind, sei ein effektiver
EU-Außengrenzschutz.
Schon jetzt kommen weniger Asylsuchende
Dobrindt hatte die in den vergangenen Jahren schrittweise
ausgeweiteten Grenzkontrollen im Mai nach seinem Amtsantritt
intensiviert und angeordnet, fortan auch Asylsuchende zurückzuweisen.
Zuvor waren lediglich Menschen ohne Asylgesuch sowie Ausländer mit
Wiedereinreisesperre zurückgewiesen worden. Ausnahmen von der neuen
Regelung gelten für vulnerable Gruppen wie etwa Schwangere, Kranke
und Kinder.
Laut Bundesregierung hat die Bundespolizei im vergangenen Jahr 62.959
unerlaubte Einreisen festgestellt. Das entsprach einem Rückgang um
etwa 25 Prozent im Vergleich zu 2024. Knapp zwei Drittel der als
unerlaubt eingereist festgestellten Ausländer wurden zurückgewiesen.
Unter ihnen waren den Angaben zufolge 996 Menschen, die ein
Schutzbegehren äußerten.
