Verfahren um Öltanker «Eventin» bei Hamburger Gericht

30.03.2026 18:02

Mit 99.000 Tonnen russischem Öl liegt die «Eventin» weiterhin vor
Rügen. Die Ladung beschäftigt nun das nächste Gericht.

Hamburg/Sassnitz (dpa) - Der rechtliche Streit um den vor Rügen
liegenden Öltanker «Eventin» hat das Finanzgericht Hamburg erreicht.

Es seien eine Klage und ein entsprechendes Eilverfahren anhängig,
teilte das Gericht mit. Beide richten sich den Angaben zufolge gegen
die Einziehung und Verwertung der Ladung durch den Zoll.

Bereits vor einem Jahr hatte das Bundesfinanzministerium mitgeteilt,
das Schiff sei vom deutschen Zoll sichergestellt und eingezogen
worden. Auf Antrag des Eigners hatte das Finanzgericht Greifswald
entsprechende Verfügungen aber ausgesetzt. Der Bundesfinanzhof (BFH)
in München hatte dies Ende vergangenen Jahres bestätigt. Es handelte
sich dabei um ein Eilverfahren.

Nach Aussage eines Sprechers des Finanzgerichtes Hamburg geht es nun
um eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Die Klage stamme vom
Eigentümer der Ladung und richte sich auch gegen Sicherstellung und
Festlegung der Ladung vom Zoll im Zusammenhang mit den
Russland-Sanktionen der Europäischen Union. 

Von der EU als Teil der russischen Schattenflotte gelistet

Mit 99.000 Tonnen russischem Öl an Bord waren Anfang 2025 alle
Systeme der «Eventin» ausgefallen. Das Schiff konnte gesichert werden
und liegt seitdem vor Rügen.

Die EU hat das 20 Jahre alte Schiff als Teil der sogenannten
Schattenflotte gelistet, mit der Russland Sanktionen umgeht,
allerdings erst nach der Havarie. Gegen die Listung hat der Eigner
vor dem Gericht der EU Klage eingereicht. Als Grund gibt er an, das
Schiff habe «zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, sanktionierte
Ölprodukte in die Europäische Union zu transportieren». Dies sei
unfreiwillig geschehen - wegen eines technischen Defekts - und
deshalb «durch das Recht auf Anlaufen eines Nothafens gedeckt».

Das zusätzliche Eilverfahren beim Finanzgericht Hamburg zielt laut
Gerichtssprecher darauf ab, die unmittelbare Einziehung und
Verwertung der Ladung abzuwehren. Wann mit einer Entscheidung des
Gerichts zu rechnen ist, konnte der Sprecher nicht sagen. Die Antwort
auf eine Anfrage bei der Generalzolldirektion zu dem Verfahren stand
zunächst noch aus.