Wie weiter im Streit um Kraftwerk-Beat? EuGH setzt Maßstäbe Von Valeria Nickel, dpa
14.04.2026 15:53
Das höchste europäische Gericht schafft neue Leitlinien beim Thema
Sampling. Was bedeutet das für Kreative und Rechteinhaber im
jahrzehntelangen Streit um eine Tonfolge von Kraftwerk?
Luxemburg (dpa) - Im mehr als zwei Jahrzehnte dauernden Rechtsstreit
der Elektro-Band Kraftwerk mit Musikproduzent Moses Pelham um einen
Rhythmus-Loop gibt es die nächste höchstrichterliche Entscheidung:
Das Kopieren von Musiksequenzen, sogenanntes Sampling, kann laut dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH) als sogenanntes Pastiche ohne
Erlaubnis der Rechteinhaber zulässig sein. Die Richterinnen und
Richter in Luxemburg gaben Leitlinien zu dem Begriff vor. Ein
abschließendes Urteil im konkreten Fall steht noch aus.
Der Streit dreht sich um eine zwei Sekunden lange Tonfolge, die der
Hip-Hop-Produzent Pelham aus dem Kraftwerk-Titel «Metall auf Metall»
(1977) entnahm, leicht verlangsamte und so im Song «Nur mir» aus dem
Jahr 1997 verwendete - ohne vorherige Zustimmung der Musikgruppe.
Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter verklagte den Produzenten. Weil
die Verwendung von solchen Samples aus älteren Songs in der
Musikindustrie eine verbreitete Praxis ist, hat der Streit
Signalwirkung für die gesamte Branche.
Was ist ein Pastiche?
Im Mittelpunkt des neuen EuGH-Urteils steht der Begriff des
Pastiches. Pastiches gehören neben der Karikatur und der Parodie zu
den Ausnahmen im Urheberrecht, die eine Vervielfältigung geschützter
Werke ohne Zustimmung möglich machen.
Die Richterinnen und Richter des EuGH legten fest: Der Begriff
erfasse Schöpfungen, die an ein bestehendes Werk erinnern,
gleichzeitig aber wahrnehmbare Unterschiede aufweisen. Darüber hinaus
müssten sie mit dem Werk einen erkennbaren künstlerischen oder
kreativen Dialog führen. Dieser Dialog könne verschiedene Formen
annehmen, etwa die offene Nachahmung eines Stils, eine Hommage oder
eine humoristische Auseinandersetzung.
Ob es einen solchen Dialog auch im Fall des kopierten Kraftwerk-Beats
gab, muss nun der Bundesgerichtshof (BGH) klären. Er hatte sich zuvor
an das höchste europäische Gericht gewandt und gebeten, den Begriff
und die dafür geltende Ausnahme genauer zu definieren. Bei seiner
ausstehenden Entscheidung muss er die Leitlinien aus Luxemburg
berücksichtigen.
Urheberrechtsexperte Till Kreutzer sieht sehr gute Chancen vor dem
BGH für Pelham. «Der EuGH hat jetzt die Tür aufgemacht für Sampling
als Pastiche», stellt er fest. Aber auch nicht alles, «was irgendwie
ein Remix ist», könne darunter fallen. Es müsse erkennbar sein, dass
es sich um eine Übernahme handele und diese Übernahme dazu diene,
dass sich der Neuschaffende mit dem Altwerk auseinandersetze.
Beide Seiten sehen EuGH-Entscheidung als Erfolg
Der Prozessvertreter auf Seiten von Pelham, Andreas Walter, verbuchte
die Entscheidung entsprechend als Gewinn. Der EuGH habe die Grenzen
fürs Sampling weit gezogen. Zugleich sei klargestellt, dass «nicht
irgendwelche AI-Anwendungen» alles kopieren und kombinieren könnten.
Laut Walters Kanzlei Schalast ist das Verfahren auch relevant für
Internetnutzerinnen und -nutzer, die Inhalte wie Memes, GIFs oder
kreative Remixe produzierten. «Eine enge Auslegung der
Pastiche-Schranke hätte diese alltägliche digitale Kreativität mit
dem Urheberrecht kollidieren lassen», hieß es in ihrer Mitteilung.
Der Vertreter der Gegenseite, Hermann Lindhorst, hält dagegen: «Es
bleibt dabei, dass Sampling nur in engen Grenzen möglich ist. Und der
BGH muss nun ausloten, ob Moses Pelham diese Grenzen eingehalten
hat.» Im Grundsatz sei die Entscheidung ein Erfolg für Kraftwerk.
Der Rechtsstreit geht seit mehr als 20 Jahren durch alle Instanzen -
und wird sie auch noch eine Weile beschäftigen. Der EuGH sprach 2019
ein erstes Urteil, in dem er enge Grenzen fürs Sampling setzte. Der
BGH verwies die Sache im Anschluss an das Oberlandesgericht Hamburg
zurück. Dieses unterschied zwischen drei zeitlichen Abschnitten: Zum
einen vor 2002, als es nur nationale Urheberrechtsregeln gab - hier
bekam Pelham endgültig Recht.
Seit 2002 gilt eine europäische Urheberrechtsrichtlinie, daher gab
das Hamburger Gericht ab dem Zeitpunkt Kraftwerk Recht. Diese
Entscheidung liegt derzeit allerdings erneut vor dem
Bundesverfassungsgericht. 2016 hatte es schon einmal zugunsten von
Pelham entschieden. Ein neuer Verfahrenstermin steht noch nicht fest.
In der aktuellen EuGH-Entscheidung hatte sich der Gerichtshof nur mit
dem dritten Zeitraum ab Juni 2021 beschäftigt, da ab diesem Zeitpunkt
der Pastiche-Begriff durch EU-Recht im deutschen Recht eingeführt
wurde.
Branchenverband spricht von Rechtsunsicherheit
Der Geschäftsführer Recht & Politik des Branchenverbands
Bundesverband Musikindustrie (BVMI), René Houareau, verwies auf eine
erhebliche Rechtsunsicherheit, die seit 2021 bestehe. «Allerdings
liegt es nun wiederum am Bundesgerichtshof, hierzu verlässliche
Leitplanken zu entwickeln», so Houareau.
