Klares Urteil: Söders Familiengeld verstößt gegen EU-Recht

16.04.2026 14:11

Jahrelang zelebrierte die CSU um Ministerpräsident Markus Söder
Bayerns Familiengeld als große Errungenschaft. Das Urteil von Europas
obersten Richtern passt so gar nicht dazu.

Luxemburg (dpa/lby) - Das 2018 eingeführte bayerische Familiengeld
verstößt gegen EU-Recht. Dies geht aus einem Urteil des Europäischen

Gerichtshofs (EuGH) hervor. Die mittlerweile auslaufenden Regeln für
die Sozialleistung für Familien mit kleinen Kindern seien
diskriminierend, entschieden die Richterinnen und Richter in
Luxemburg und gaben damit einer Klage der Europäischen Kommission
statt. Polen und die Tschechische Republik hatten die Klage
unterstützt.

Diskriminierung von mobilen Beschäftigten 

Konkret monierte das oberste EU-Gericht, dass Erwerbstätige weniger
Geld bekommen, wenn ihre Kinder in bestimmten EU-Mitgliedstaaten mit
geringeren Lebenshaltungskosten wohnen. Der EuGH sah darin, wie die
Kommission, eine Diskriminierung von mobilen Beschäftigten aufgrund
der Staatsangehörigkeit. So betrug das Familiengeld etwa für Kinder,
die in Rumänien und Bulgarien leben nur die Hälfte des normalen
Satzes.

Wanderarbeitnehmer müssten denselben Zugang zu sozialpolitischen
Leistungen haben wie inländische Arbeitnehmer, da auch sie durch
Steuern und Sozialabgaben zur Finanzierung dieser Maßnahmen
beitragen, hieß es aus Luxemburg. Der EuGH hatte im Juni 2022
entschieden, dass eine ähnliche Regelung in Österreich gegen EU-Recht
verstoße.

Bayern hat seit 2018 zig Milliarden für Familiengeld ausgegeben

Das Familiengeld in Bayern wurde auf Initiative von Ministerpräsident
Markus Söder 2018 eingeführt und unabhängig vom Einkommen, der
Erwerbstätigkeit und der Art der Betreuung gewährt. Eltern von
Kindern im zweiten und dritten Lebensjahr erhielten 250 Euro pro
Monat und Kind. Ab dem dritten Kind werden sogar 300 Euro ausgezahlt.
Die Opposition hatte es damals als Wahlgeschenk von Söder kritisiert.
Bayern zahlte seither zig Milliarden Euro aus.

Auszahlungspraxis wird nun geändert

Derzeit erhalten nur noch Eltern mit Kindern, die vor 2025 geboren
wurden, die finanzielle Unterstützung. CSU und Freie Wähler hatten
sich in Zeiten knapper Kassen entschieden, das Geld nicht mehr an die
Eltern, sondern direkt in den Ausbau von Betreuungsangeboten zu
investieren. Dennoch führt das Urteil dazu, dass für die noch
laufenden Fälle die Auszahlungspraxis geändert wird und die
Indexierung wegfällt. Inwiefern das Urteil auch rückwirkend Folgen
hat, konnte das Sozialministerium auf Nachfrage zunächst nicht
beantworten. Deutschland ist verpflichtet, für eine EU-rechtskonforme
Änderung der Regeln zu sorgen, ansonsten könnte es am Ende sogar eine
Geldstrafe geben.

Sozialministerin verteidigt bisherige Auszahlungspraxis 

Söder selbst äußerte sich nicht zu der Schlappe vor Gericht,
stattdessen meldete sich Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU): «Wir
respektieren das Urteil des Europäischen Gerichtshofs und werden es
entsprechend anwenden», sagte sie. Gleichwohl halte sie es weiterhin
für richtig, dass Leistungen in ihrer Höhe an das
Lebenshaltungsniveau des Lebensmittelpunktes des Kindes angepasst
würden. «Ohne eine solche Anpassung fällt der tatsächliche
Unterstützungsbetrag in Ländern mit niedrigeren Lebenshaltungskosten
faktisch deutlich höher aus als bei gleicher Auszahlung in Bayern.»

Dieser Ansatz müsse, so Scharf weiter, auch bei der Höhe des
Kindergeldes für Kinder, die nicht in Deutschland leben, gelten.
Bayern habe deshalb Ende Januar eine entsprechende
Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt.
Dieser fordert die Bundesregierung auf, zu prüfen, ob auch hier die
Auszahlungshöhe an den jeweiligen Ort gekoppelt werden kann.

Holetschek: EU-Vorwurf zur Diskriminierung ist nur konstruiert

CSU-Landtagsfraktionschef Klaus Holetschek kritisierte die
Entscheidung der EU-Richter direkt: Das Urteil zeige einmal mehr,
«welche seltsamen Blüten EU-Bürokratie und europäische Rechtsprechu
ng
inzwischen treiben.» Er warf Brüssel und Luxemburg vor, den in der
Urteilsbegründung genannten Vorwurf der Diskriminierung nur
konstruiert zu haben.