Ungarn verstößt mit Anti-LGBTQI-Gesetz gegen EU-Grundwerte
21.04.2026 12:18
Ungarn steht wegen seiner Maßnahmen gegen die LGBTQI+-Community in
der Kritik. Das höchste europäische Gericht findet deutliche Worte.
Luxemburg (dpa) - Ungarns umstrittenes Gesetz zur Einschränkung von
Informationsrechten Minderjähriger zu Homosexualität und
Transpersonen ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) rechtswidrig. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg
stellten im Plenum erstmals einen Verstoß gegen die Grundwerte der EU
fest.
Das Gesetz, das offiziell dem Schutz von Kindern und der Bekämpfung
von Pädophilie dienen soll, stelle «ein koordiniertes Bündel
diskriminierender Maßnahmen dar, die in offenkundiger und besonders
schwerwiegender Weise» die Rechte von Menschen der
LGBTQI+-Gemeinschaft verletzen, hieß es. Die englische Abkürzung
steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans-Menschen, queere sowie
intergeschlechtliche Menschen. Das Pluszeichen ist ein Platzhalter
für weitere Identitäten und Geschlechter.
Das Gesetz war am 15. Juni 2021 vom ungarischen Parlament angenommen
worden. Es schränkt den Zugang zu Inhalten ein, in denen es um
Änderungen des Geschlechts oder Homosexualität geht. Die Europäische
Kommission hatte daraufhin Ungarn vor dem EuGH verklagt.
Die Luxemburger Richterinnen und Richter betonten laut Mitteilung,
dass Mitgliedstaaten zwar einen gewissen Spielraum beim Schutz
Minderjähriger vor ungeeigneten Inhalten hätten. Dieser müsse jedoch
im Einklang mit dem Diskriminierungsverbot wegen Geschlecht und
sexueller Ausrichtung ausgeübt werden, das in der
EU-Grundrechte-Charta verankert ist. Das sei hier nicht der Fall
gewesen.
Ungarns Gesetz stigmatisiert Minderheiten
Das Gesetz beruhe auf der Annahme, jede Darstellung von bestimmten
sexuellen und transgeschlechtlichen Identitäten sei per se schädlich
für Minderjährige, unabhängig vom konkreten Inhalt. Damit
«stigmatisiert und marginalisiert» die Gesetzgebung alle Menschen,
die nicht heterosexuell sind oder sich nicht dem Geschlecht zugehörig
fühlen, das ihnen bei Geburt zugeschrieben wurde.
Der Titel des Gesetzes, der auf ein strengeres Vorgehen gegen
pädophile Straftäter verweist, bringe sie mit pädophiler Kriminalit
ät
in Verbindung, was geeignet sei, diese Stigmatisierung zu verstärken
und hassgetriebenes Verhalten ihnen gegenüber zu schüren.
Der EuGH stellte neben dem Verstoß gegen die EU-Grundwerte Verstöße
gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit, die EU-Grundrechte-Charta und
die Datenschutz-Grundverordnung fest.
