Gentechnik ohne Kennzeichnung - EU-Minister für Lockerung
21.04.2026 13:30
In europäischen Supermärkten könnten künftig genveränderte
Lebensmittel verkauft werden, ohne speziell gekennzeichnet und
geprüft zu sein. Was das bedeutet - und wann die Änderung greifen
könnte.
Luxemburg (dpa) - Die geplanten lockereren Gentechnik-Vorgaben in der
EU haben eine weitere Hürde genommen. Der Rat der Europäischen Union
bestätigte die Einigung, die Unterhändler der EU-Staaten und des
Europaparlaments im Dezember gefunden hatten. 18 Länder stimmten
dafür, 6 dagegen, 3 enthielten sich - darunter Deutschland.
Bundesumweltminister Casten Schneider (SPD) hatte die Entscheidung im
Dezember als schweren Fehler bezeichnet.
Die Einigung sieht vor, dass es künftig zwei Kategorien von
Gentechnik geben soll. Gentechnisch veränderte Lebensmittel, bei
denen weniger gravierende Eingriffe vorgenommen wurden, sollen auch
ohne spezielle Prüfung und ohne Kennzeichnung den Weg in den
Supermarkt finden. Wenn größere Eingriffe in das Erbgut vorgenommen
wurden, gelten weiterhin deutlich strengere Auflagen.
Neue Sorten werden weiter geprüft
Wenn die neuen Vorgaben auch formell bestätigt werden, können
Verbraucher künftig nicht mehr auf den ersten Blick erkennen, ob sie
durch moderne Gentechnikverfahren veränderte Lebensmittel essen. Neue
Sorten unterliegen aber weiter der gesetzlich geregelten
Sortenprüfung und -zulassung.
Maria Panayiotou, Zyperns Landwirtschaftsministerin, sprach von
«praxisnahen Lösungen» für Landwirte, «um sich an den Klimawandel
anzupassen und wettbewerbsfähig zu bleiben». «Diese neuen Regeln
ermöglichen ihnen den Zugang zu Innovationen und gewährleisten
gleichzeitig Klarheit, Fairness und hohe Standards in der gesamten
EU.» Zypern hat derzeit die halbjährlich rotierende
Ratspräsidentschaft inne.
Hoffnung auf resistente Sorten
Viele Forscher sehen Potenzial: So besteht die Hoffnung, etwa eine
Weizensorte zu entwickeln, die gegen die Pilzkrankheit Mehltau
resistent ist. Aber auch stressresistente Maispflanzen oder
allergenfreie Erdnüsse sind denkbar.
Die Lockerungen sind aber umstritten. Unter anderem werden
wirtschaftliche Folgen für Landwirte befürchtet.
Parlament muss noch zustimmen
Bevor die neuen Vorgaben in Kraft treten können, muss noch das
Europaparlament final zustimmen. Da es bereits einen informell
ausgehandelten Kompromiss zwischen den Institutionen gibt, ist das
normalerweise Formsache. Im Januar stimmten bereits die Abgeordneten
des Umweltausschusses mehrheitlich dafür. Die neuen Regeln würden
nach Angaben des Rates voraussichtlich ab Mitte 2028 angewendet
werden.
