Bundesgerichtshof verhandelt Urheberrecht für Designmöbel

22.04.2026 17:30

Das Möbelsystem «USM Haller» gilt als Designklassiker. Vor Gericht
will der Hersteller einen Urheberschutz durchsetzen. Nach einem
Schlenker über den EuGH liegt das Verfahren wieder in Karlsruhe.

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich am
Donnerstag (9.00 Uhr) mit einem möglichen Urheberrechtsschutz für das
Möbelsystem «USM Haller». Die Regale und Sideboards zeichnen sich
durch verchromte Rundrohre, kugelförmige Verbindungsknoten und
farbige Metallplatten aus. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob
es sich dabei um urheberrechtlich geschützte Kunstwerke handelt. Ein
Urteil wird erst später erwartet.

Das Schweizer Unternehmen USM hatte einen Konkurrenten aus Nürnberg
verklagt, der Ersatz- und Erweiterungsteile für die USM-Möbel
anbietet, die wie die Original-Teile aussehen. Seit einigen Jahren
werden dort im Online-Shop auch alle Komponenten aufgelistet, die für
den Bau kompletter USM Haller Möbel nötig sind. Das Unternehmen
bietet zudem einen Montageservice an, der die Möbel für Kunden
zusammenbaut. USM klagt unter anderem auf Unterlassung und
Feststellung einer Schadenersatzpflicht.

Hinweise vom EuGH zu Anforderungen

Das Landgericht Düsseldorf hatte im Juli 2020 einen Urheberschutz für
die USM-Designermöbel zunächst bejaht und der Klage überwiegend
stattgegeben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah die Sache in der
zweiten Instanz aber anders und erkannte nur Ansprüche nach dem
Wettbewerbsrecht an. Beide Parteien legten Revision ein und die Sache
landete in Karlsruhe.

Der BGH hatte zuletzt 2023 dazu verhandelt. Er sah aber
europarechtlichen Klärungsbedarf, setzte das Verfahren aus und legte
dem Europäischen Gerichtshofs Fragen vor. Der stellte wiederum im
Dezember 2025 klar: Für Gegenstände der angewandten Kunst gelten beim
Urheberschutz keine strengeren Anforderungen an die Originalität als
für andere Werke. Ob die USM Haller Möbel die Kriterien erfüllen,
muss nun der BGH entscheiden.