Europarats-Parlament: «Ja heißt Ja» gesetzlich verankern
22.04.2026 18:36
Schweigen als Zustimmung bei Sex? Aus dem Europarat gibt es die
Forderung nach einer strengen Definition in Bezug auf sexuelle
Gewalt. Auch im Bundestag steht das Thema auf der Agenda.
Straßburg (dpa) - Die Parlamentarische Versammlung des Europarats
(PACE) fordert von Mitgliedsstaaten, einen «Nur Ja heißt Ja»-Ansatz
in ihren Gesetzen zu Vergewaltigung festzuschreiben. Die Länder
sollen einer in Straßburg verabschiedeten Resolution zufolge eine
umfassende rechtliche Definition von Einwilligung entwickeln. Die
Resolution hat keine rechtlich bindende Wirkung, sondern dient
nationalen Parlamenten, Regierungen und Organisationen als
Leitlinie.
«Das Ausbleiben einer Reaktion ist nicht gleichbedeutend mit
Zustimmung», heißt es in dem Text. Die Einwilligungs-Definition soll
demnach auf den Vorgaben der internationalen Istanbul-Konvention
basieren. Diese legt fest, dass sexuelle Gewalt und Vergewaltigung
durch das Fehlen von Einwilligung zu sexuellen Handlungen definiert
werden. Die Konvention zielt allgemein darauf ab, Gewalt gegen Frauen
und Mädchen zu verhindern und zu bekämpfen.
Außerdem soll laut dem Europarats-Gremium eine Umkehr der Beweislast
zulasten von Tätern eingeführt werden. Die PACE sprach sich zudem für
Maßnahmen zur Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt und zur
Unterstützung von Opfern sexueller Übergriffe aus. In der Versammlung
kommen Abgeordnete der 46 Staaten des Europarats zusammen, der über
den Schutz von Menschenrechten wacht. Er ist kein Organ der
Europäischen Union.
In Deutschland gilt «Nein heißt Nein»-Grundsatz
Im deutschen Sexualstrafrecht gilt ein «Nein heißt Nein»-Ansatz.
Organisationen wie der Deutsche Juristinnenbund sehen die Rechtslage
als unzureichend an. Ein Expertenausschuss des Europarats (GREVIO),
der die Umsetzung der Istanbul-Konvention überwacht, wies in einem
Bericht aus dem Jahr 2022 darauf hin, dass die Konzeption der
deutschen Straftatbestände noch nicht in vollem Umfang dem Standard
des Übereinkommens entspreche. In Deutschland ist die Konvention seit
2018 in Kraft.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) signalisierte mit Blick
auf den «Ja heißt Ja»-Grundsatz zuletzt vorsichtig eine gewisse
Offenheit. Sie befürwortet eine solche Regelung zumindest im
Sexualstrafrecht für Jugendliche. Die Grünen-Bundestagsfraktion will
ein allgemeines Zustimmungsmodell. Am Donnerstag wird ein
entsprechender Gesetzentwurf der Grünen im Bundestag beraten, der
allerdings keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte.
Keine einheitliche Vergewaltigungs-Definition in der EU
Auf EU-Ebene wird derzeit das Thema einer EU-weiten Definition von
Vergewaltigung im Europäischen Parlament diskutiert. Damit befasste
Ausschüsse schlugen vor, von der Europäischen Kommission einen
Gesetzesvorschlag auf Grundlage des Prinzips der freien, informierten
und widerrufbaren Einwilligung zu fordern.
