Bundesgerichtshof prüft Urheberschutz für USM-Designmöbel

23.04.2026 10:40

Vor Gericht kämpft USM für einen Urheberschutz für sein bekanntes
Möbelsystem. Nach einem Schlenker über den EuGH liegt das Verfahren
wieder in Karlsruhe. Dort wird es wohl noch nicht enden.

Karlsruhe (dpa) - Das Möbelsystem «USM Haller» gilt als
Designklassiker - aber sind die Regale und Sideboards auch
urheberrechtlich geschützte Kunstwerke? Um diese Frage dreht sich
seit Jahren ein Rechtsstreit zwischen dem Schweizer Hersteller USM
und einem Konkurrenten aus Nürnberg, mit dem sich am Donnerstag der
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt hat. Wann ein Urteil
fällt, blieb zunächst offen.

USM hatte den Konkurrenten verklagt, weil es die USM Haller Möbel für
Werke der angewandten Kunst hält, welche urheberrechtlich etwa vor
Nachahmungen geschützt sind. Die beklagte Firma bietet seit Jahren
Ersatz- und Erweiterungsteile für die USM-Möbel an, die wie die
Original-Teile aussehen. Online werden zudem alle Komponenten
aufgelistet, die für den Bau kompletter USM Haller Möbelstücke nöti
g
sind, und es wird ein Montageservice angeboten, der die Möbel für
Kunden zusammenbaut.

Urheberschutz muss wohl neu verhandelt werden

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte einen Urheberschutz in der
Vorinstanz verneint und nur Ansprüchen nach dem Wettbewerbsrecht
anerkannt. Das Urteil wird der Prüfung des BGH nach dessen
vorläufiger Einschätzung aber wohl nicht standhalten. Die Begründung,

mit der das OLG einen Urheberschutz verneinte, lasse sich wohl nicht
halten, sagte der Vorsitzende Richter, Thomas Koch. Die Sache könnte
daher zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das OLG
zurückgewiesen werden.

Der BGH hatte zuletzt 2023 über den Fall verhandelt. Er setzte das
Verfahren aber aus, weil er europarechtlichen Klärungsbedarf sah, und
legte dem Europäischen Gerichtshofs mehrere Fragen vor. Der
Luxemburger Senat stellte im Dezember 2025 unter anderem klar: Für
Gegenstände der angewandten Kunst gelten beim Urheberschutz keine
strengeren Anforderungen an die Originalität als für andere Werke.