EU-Erlaubnis für Corona-Hilfen an Lufthansa ist nichtig
23.04.2026 11:43
Lufthansa muss vor dem höchsten europäischen Gericht zurückstecken:
Die EU-Erlaubnis für milliardenschwere Finanzhilfen in der
Corona-Zeit an das Unternehmen war fehlerhaft. Wie geht es nun
weiter?
Luxemburg (dpa) - Im Streit um milliardenschwere Staatshilfen für die
Lufthansa in der Corona-Pandemie hat der Europäische Gerichtshof
(EuGH) die Nichtigerklärung der EU-Erlaubnis für die Hilfen
bestätigt. Lufthansa scheiterte in Luxemburg mit ihrer Berufung gegen
eine Entscheidung in erster Instanz aus dem Jahr 2023.
Vor Gericht ging es um ein sechs Milliarden Euro schweres Hilfspaket
der Bundesregierung aus dem Frühjahr 2020 für die größte deutsche
Fluggesellschaft. Es setzte sich zusammen aus einem 20-prozentigen
Aktienpaket und stillen Beteiligungen, teils mit
Umwandlungsmöglichkeit in Aktien. Die Europäische Kommission gab
dafür grünes Licht, ohne förmliches Prüfverfahren.
EU-Kommission prüft Subventionen
Die Richterinnen und Richter des höchsten europäischen Gerichts
monierten in dem Zusammenhang Modalitäten der Festsetzung vom
Aktienpreis. Hier habe die EU-Kommission Fehler gemacht. Die
Brüsseler Behörde wacht darüber, ob Beihilfen von Ländern an
Unternehmen den Wettbewerb innerhalb des EU-Markts verzerren. Gegen
die Genehmigung im Lufthansa-Fall hatten die Konkurrenten Ryanair und
Condor geklagt.
Der EuGH stimmte laut Mitteilung allerdings nicht in allen Punkten
mit der Vorinstanz überein: Das EU-Gericht habe der Kommission zu
Unrecht weitere Fehler vorgeworfen, etwa in Bezug auf Fragen der
Marktmacht des Konzerns oder die Beurteilung, ob Lufthansa sich in
der Krisensituation über die Finanzmärkte hätte finanzieren können.
Hier habe das Gericht zu strenge Maßstäbe angelegt und in das «weite
Ermessen» eingegriffen, über das die Brüsseler Behörde verfüge.
Hilfen bereits zurückgezahlt
«Wir nehmen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Kenntnis»,
hieß es von der Lufthansa nach Urteilsverkündung. Der Konzern hat den
Teil der Hilfen, die abgerufen wurden, nach eigenen Angaben
vollständig zurückgezahlt.
Zugleich verwies die Lufthansa darauf, dass die Kommission nach dem
ersten Urteil des EU-Gerichts 2024 eine neue Untersuchung zu den
deutschen Maßnahmen eingeleitet hatte. Damit steht eine neue
Entscheidung zur Beihilfeberechtigung von Lufthansa an. «Wir werden
den weiteren Prozess konstruktiv begleiten und stehen in engem
Austausch mit allen beteiligten Institutionen», teilte die Airline
mit.
