«Return Hubs» in Albanien laut EuGH-Generalanwalt möglich
23.04.2026 14:15
Sind Italiens Abschiebezentren in Albanien rechtens? Der zuständige
Gutachter am höchsten europäischen Gericht sieht bei dem Konzept
EU-Recht grundsätzlich gewahrt. Er stellt aber auch Hürden auf.
Luxemburg (dpa) - Italien darf nach Ansicht eines Gutachters am
Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu Abschiebezwecken
Haftzentren in Albanien errichten, sofern die Rechte von Migranten
gewahrt werden. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Ländern
sei grundsätzlich mit EU-Recht vereinbar, stellte Generalanwalt
Nicholas Emiliou fest. Das EU-Recht hindere Mitgliedsstaaten nicht
daran, Haftzentren für Rückführungsverfahren außerhalb ihres
Staatsgebiets zu errichten. Seine Schlussanträge sind unverbindlich,
der EuGH könnte sich aber bei seinem anstehenden Urteil daran
orientieren.
Emiliou betonte allerdings, dass Staaten weiterhin an Garantien des
EU-Rechts für die Migranten gebunden seien, wie das Recht auf
juristischen Beistand, sprachliche Unterstützung und Kontakt mit der
Familie und Behörden.
Darüber hinaus ist der Generalanwalt der Ansicht, dass Menschen, die
einen Asylantrag stellen, während sie sich in einem sogenannten
Return Hub befinden, keinen Anspruch darauf haben, in die EU
zurückgebracht zu werden. Die EU-Staaten müssten allerdings die
Ansprüche der Migranten, etwa auf Zugang zu einem Gericht,
sicherstellen. Dafür müssten sie «die erforderlichen
organisatorischen und logistischen Maßnahmen ergreifen», so Emiliou.
Italienisches Gericht fragte den EuGH an
Im konkreten Fall geht es vor dem EuGH um einen Tunesier und einen
Algerier, die im Rahmen des umstrittenen Italien-Albanien-Abkommens
im vergangenen Jahr in das albanische Rückkehrzentrum Gjader gebracht
wurden. In Italien weigerte sich das zuständige Gericht,
Abschiebeanordnungen für die Migranten zu bestätigen, weil es Zweifel
an der Vereinbarkeit mit EU-Recht hatte. Der Fall landete vor dem
EuGH.
Das italienische Albanien-Modell hakte bisher immer wieder wegen
rechtlicher Unsicherheiten; das Abschiebezentrum Gjader wurde
zeitweise kaum genutzt. Nach Berichten aus der rechten
Regierungspartei Fratelli d'Italia und der Menschenrechtsorganisation
ActionAid hatte die Zahl der Festgehaltenen zuletzt zugenommen und
lag bei gut 80 bis 90.
Sollte der EuGH den Ausführungen des Generalanwalts folgen, wäre das
nach Einschätzung des Migrationsrechtsexperten Daniel Thym nur auf
den ersten Blick ein «Sieg» für die Regierung unter
Ministerpräsidentin Giorgia Meloni. «Im nächsten Schritt müssten di
e
italienischen Gerichte prüfen, ob die strengen Vorgaben der
EU-Asylgesetzgebung tatsächlich erfüllt sind», erklärt Thym. Sie
könnten deswegen auch künftig Überstellungen verbieten oder
Rückholungen anordnen. Daran ändere auch die EU-Asylreform nichts,
die am 12. Juni in Kraft treten wird, so Thym.
