Renten in Europa: Haben unsere Nachbarn im Alter mehr Geld? Von den dpa-Korrespondentinnen und Korrespondenten
24.04.2026 05:00
In Deutschland steht die nächste Rentenreform an. Aber üppig seien
die gesetzlichen Altersbezüge im europäischen Vergleich heute nicht,
sagt die Sozialministerin. Was machen die Nachbarn anders?
Berlin (dpa) - Im Ruhestand bequem leben: In Deutschland grübelt
momentan eine Kommission darüber, wie das trotz aller Sparzwänge und
der älter werdenden Bevölkerung künftig funktionieren soll. Nach der
Aufregung über die Ansage von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zur
gesetzlichen Rente als «Basisabsicherung» stellte Sozialministerin
Bärbel Bas (SPD) klar, dass am Ende ein Modell stehen soll, das den
Lebensstandard sichert.
Andere Länder bekommen das aus Sicht der SPD-Chefin bisher besser hin
- die deutschen gesetzlichen Renten mit durchschnittlich 1.400 Euro
für Männer und 940 Euro für Frauen seien im Europavergleich niedrig,
rechnete Bas diese Woche bei «Maischberger» vor. Vor allem Österreich
wird immer wieder als Vorbild genannt. Aber wie unterscheidet sich
das System vom deutschen «Drei-Säulen-Modell» mit gesetzlicher,
privater und betrieblicher Rente? Und wie organisieren sich andere
Nachbarn in Europa? Ein Überblick:
Die Pension in Österreich
In Österreich liegt die durchschnittliche Rente für Männer bei rund
2.400 Euro, für Frauen bei 1.700 Euro. Bas erzählte in der Sendung,
dass ihr Vater, der 45 Jahre oder länger als Busfahrer eingezahlt
habe, in Deutschland wohl nur die Hälfte von dem Betrag seiner
Berufskollegen in Österreich bekomme.
Dort werden die Rentenbeträge zudem 14 Mal pro Jahr ausbezahlt. Die
Erhöhungen richten sich nach der Inflation. Das Regelpensionsalter
beträgt für Männer 65 Jahre. Für Frauen wird es bis 2033 schrittwei
se
auf 65 angehoben.
Der Hauptunterschied zu Deutschland: Es wird nicht zwischen Pensionen
und Renten unterschieden - Beamte, andere Beschäftigte und
Selbstständige zahlen verpflichtend in ein gemeinsames System ein.
Das erklärt nach einer Vergleichsrechnung der Deutschen
Rentenversicherung etwa 30 Prozent der höheren Zahlbeträge.
Dazu kommt: Der Rentenbeitragssatz liegt bei 22,8 Prozent und damit
deutlich höher als die 18,6 Prozent in Deutschland; der Staat schießt
mehr Geld in die Rentenkasse zu. Und die Bevölkerung ist im
Durchschnitt etwas jünger.
Aber auch in Österreich gilt das System als höchst reformreif. Mit
rund 30 Milliarden Euro muss die Lücke zwischen Einnahmen und
Ausgaben geschlossen werden. Aktuelles Ziel ist daher, das Arbeiten
im Alter nach Erreichen der Altersgrenze attraktiver zu machen.
Staats- plus Betriebsrente in den Niederlanden
Als vorbildlich werden oft auch die Niederlande genannt. Nach dem
Allgemeinen Rentenversicherungsgesetz zahlen Arbeitnehmer in eine
staatliche Versicherung ein. Anspruch auf eine Rente haben alle
Einwohner, gestaffelt nach Aufenthaltsdauer in den Niederlanden und
Wohnsituation. Die Staatsrente wird aus den Beiträgen bezahlt, der
Staat gleicht etwaige Defizite aus.
Zum anderen gibt es die Betriebsrente. Etwa 90 Prozent der
Arbeitnehmer können darüber verfügen. Arbeitgeber bezahlen im Schnitt
zwei Drittel, Arbeitnehmer ein Drittel der Beiträge. Ergänzend gibt
es individuelle Rentenversicherungen. Arbeitnehmer ohne Betriebsrente
sind im Alter oft auf staatliche Beihilfen angewiesen. Das
gesetzliche Rentenalter liegt inzwischen bei 67 Jahren.
Drei-Säulen-System in der Schweiz
Die Schweiz hat wie Deutschland drei Renten-Säulen: Die staatliche
Säule, eine zweite Säule, die im Berufsleben von Arbeitnehmer und
Arbeitgeber bestückt wird, und eine dritte Säule, die
steuerbegünstigte Privatvorsorge. Finanziert wird die staatliche
Rente durch Einzahlungen und Steuerbeiträge. Eine
Beitragsbemessungsgrenze gibt es nicht. Das heißt, Menschen mit hohen
Einkommen zahlen hohe Summen in die Rentenkasse, während Ansprüche
gedeckelt sind. Die höchstmögliche Rente bei vollen Beitragsjahren
aus der ersten Säule liegt zurzeit bei 2.520 Franken (rund 2.750
Euro) im Monat. Das Rentenalter für Frauen wird gerade schrittweise
auf das der Männer angehoben: auf 65.
Die Zahlung aus der zweiten Säule variiert stark, je nach
Versicherung. Durchschnittlich haben Rentner aus erster und zweiter
Säule umgerechnet rund 4.800 Euro im Monat, Rentnerinnen rund 3.200
Euro. Dazu kommen die während des Berufslebens angesparten Beträge
aus der dritten Säule. Das hört sich viel an, aber die
Lebenshaltungskosten sind auch hoch - ebenso wie die
Krankenkassenbeiträge, die Rentner meist ohne Zuschüsse tragen
müssen.
Flexibler Renteneintritt in Schweden
In Schweden kann man ab einem bestimmten Alter selbst entscheiden,
wann man in Rente geht. Aktuell geht das etwa für die Jahrgänge ab
1963 frühestens mit 64 Jahren. Die Zahl ist an die Lebenserwartung
gekoppelt, sie dürfte also steigen. In der Regel fällt die Rente umso
höher aus, je mehr jemand verdient und je später die Person in Rente
geht. Alle zahlen ein - auch Beamte und Selbstständige.
Ein weiterer Unterschied zu Deutschland: die sogenannte Prämienrente.
Von insgesamt 18,5 Prozent Rentenbeitrag geht der größte Teil in ein
umlagefinanziertes System wie in Deutschland, aber 2,5 Prozent in die
Prämienrente. Die wird in Fonds angelegt, die die Schweden selbst
auswählen können. Treffen sie keine Wahl, landet das Geld im
staatlichen Standardfonds.
Frankreich: Reform unter Protest
In Frankreich gingen Menschen Ende 2023 im Schnitt im Alter von 62
Jahren und 9 Monaten in Rente. Ausgezahlt wurde im Schnitt eine Rente
von 1.666 Euro brutto im Monat. In dem Jahr war unter massiven
Protest beschlossen worden, das gesetzliche Rentenalter schrittweise
von 62 auf 64 Jahre anzuheben. Diese Anhebung wurde inzwischen
ausgesetzt.
Tatsächlich begann der Ruhestand für viele aber bereits vor der
Reform später - aus finanziellen Gründen: Wer für eine volle Rente
nicht lange genug eingezahlt hatte, arbeitete länger. Mit 67 gab es
dann unabhängig von der Einzahldauer Rente ohne Abschlag. Wer
besonders früh angefangen hat zu arbeiten, kann nach einer
festgelegten Einzahldauer auch früher abschlagsfrei in Rente.
Rente mit 68 in Großbritannien
Großbritannien hat das gesetzliche Rentenalter für jüngere Jahrgäng
e
- genauer gesagt für alle ab dem 5. April 1977 Geborene - inzwischen
auf 68 Jahre angehoben. Es gibt die Möglichkeit, später in Rente zu
gehen und dafür eine Erhöhung oder Abschlagszahlung zu bekommen.
Finanziert wird die staatliche Rente über die sogenannten
National-Insurance-Beiträge. Anspruch hat nur, wer mindestens zehn
Jahre eingezahlt hat. Die volle Rente von derzeit rund 240 Pfund in
der Woche erhält man nach mindestens 35 Beitragsjahren. Als
auskömmlich gilt das mit umgerechnet etwa 1.108 Euro für vier Wochen
nicht. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, anteilig in eine private
Altersvorsorge ihrer Mitarbeitenden einzuzahlen. Die Regierung setzt
zudem steuerliche Anreize, um Investitionen in private Rentenfonds zu
fördern.
