Geplantes EU-Industriegesetz: China droht mit Gegenmaßnahmen
27.04.2026 05:09
Brüssel will die europäische Industrie mit einem neuen Gesetz
stärken. China fürchtet, benachteiligt zu werden, und fordert
Änderungen.
Peking (dpa) - China hat die Pläne der EU zur Stärkung der Industrie
durch ein neues Gesetz scharf kritisiert. Der Gesetzentwurf enthalte
ernstzunehmende Hemmnisse für Investitionen und institutionelle
Diskriminierung in den vier strategischen Wachstumsbranchen
Batterien, Elektroautos, Photovoltaikanlagen und bei wichtigen
Rohstoffen, teilte das Handelsministerium in Peking mit.
Die Behörde hatte nach eigenen Angaben am 24. April der EU ihre
Bedenken über den Entwurf zur Unterstützung der Industrie (Industrial
Accelerator Act, IAA) sowie Empfehlungen dazu übermittelt. Sollte die
EU Chinas Vorschläge nicht berücksichtigen, die Verabschiedung des
Gesetzes vorantreiben und dadurch die Interessen chinesischer Firmen
beeinträchtigen, sehe sich Peking gezwungen, Gegenmaßnahmen zu
ergreifen, hieß es.
Was die EU mit dem Gesetz vorhat
Der IAA soll laut Angaben aus Brüssel die EU in strategischen
Industriebranchen stärken, dort Arbeitsplätze sichern und schaffen
sowie in diesen Sektoren «Made in Europe» zur Bedingung bei
öffentlichen Aufträgen machen.
China als großer Konkurrent der EU-Industrie wäre bei
Auslandsinvestitionen betroffen. Denn hohe ausländische
Direktinvestitionen müssten künftig genehmigt werden. Das soll Firmen
in den Bereichen Batterien, Elektrofahrzeuge, Solarzellen und
kritische Rohstoffe vor der Übernahme aus dem Nicht-EU-Ausland
schützen.
Was China fordert
Chinas Handelsministerium verwies auf drei Probleme des IAA. Das
Gesetz verstoße gegen einige Abkommen, hieß es zum einen. Zum anderen
würden chinesische Investoren diskriminiert, was sich schwerwiegend
auf die Investitionsaussichten chinesischer Firmen in Europa
auswirken würde. Drittens werde das Gesetz den grünen
Transformationsprozess der EU aufhalten und den fairen Wettbewerb
beeinträchtigen, hieß es.
Peking empfahl, etwaige Anforderungen für Auslandsinvestoren, lokale
Anteile an der Wertschöpfung oder die Übertragung von geistigem
Eigentum aus dem Entwurf zu streichen.
