) EU-Parlament will einheitliche Definition von Vergewaltigung

28.04.2026 17:57

Opferschutz und gemeinsame Standards: Das EU-Parlament macht sich für
einen EU-weit einheitlichen Straftatbestand von Vergewaltigung stark.
Könnte das auch Konsequenzen für Deutschland haben?

Straßburg (dpa) - Das Europäische Parlament dringt auf eine EU-weite
strafrechtliche Definition von Vergewaltigung. Sexuelle Handlungen
ohne klares Einverständnis des Gegenübers sollen nach dem Willen der
Mehrheit der Abgeordneten in Straßburg unter den Straftatbestand der
Vergewaltigung fallen. 447 Parlamentarierinnen und Parlamentarier
sprachen sich für eine entsprechende Resolution aus, 160 dagegen, 43
enthielten sich. Die Resolution ist nicht rechtsverbindlich.

Das Parlament forderte in dem Text von EU-Ländern, die noch auf eine
gewalt- oder zwangsbasierte Vergewaltigungsdefinition setzen, ihre
nationalen Gesetze an internationale Standards anzupassen. 

Im deutschen Sexualstrafrecht gilt ein «Nein heißt Nein»-Ansatz: Jede

sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person steht
unter Strafe. Andere EU-Länder, wie etwa zuletzt Frankreich, gehen
weiter: Dort ist die explizite Zustimmung zu sexuellen Handlungen
notwendig. Dies wird als «Nur Ja heißt Ja»-Ansatz bezeichnet. 

Auch das EU-Parlament will laut seiner Mitteilung Schweigen,
fehlenden Widerstand oder das Ausbleiben eines «Nein» nicht dafür
ausreichen lassen, dass eine Einwilligung angenommen wird. Acht
Länder plus Deutschland müssten noch Schritte in die richtige
Richtung machen, sagte die schwedische EU-Abgeordnete Evin Incir von
der sozialdemokratischen Fraktion, die die Resolution mit verhandelt
hatte.

Bisher scheiterte einheitlicher Ansatz

Über eine EU-weite Definition des Straftatbestands diskutierten die
Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament bereits im Rahmen der
Einführung der EU-Gewaltschutzrichtlinie 2024, konnten sich damals
aber nicht einigen. Strafrecht ist grundsätzlich Sache der
Mitgliedsstaaten, nur bei bestimmten grenzüberschreitenden
Kriminalitätsbereichen darf die EU Vorschriften machen.

Mit der Resolution macht das Parlament außerdem
Verbesserungsvorschläge für den Opferschutz. Es forderte
Mitgliedsstaaten dazu auf, dafür zu sorgen, dass Opfer und
Überlebende Zugang zu rechtlicher Unterstützung haben. Fachkräfte,
die mit Opfern in Kontakt kommen, sollen darüber hinaus nach dem
Willen der Abgeordneten geschult werden.

Die Position des EU-Parlaments wird der EU-Kommission in Brüssel
übermittelt. Diese muss innerhalb von drei Monaten reagieren, ist
aber nicht verpflichtet, Gesetzesvorschläge vorzulegen.