EU: Facebook und Instagram schützen Kinder nicht ausreichend Von Niklas Treppner, dpa

29.04.2026 11:43

Kinderschutz vernachlässigt? Die EU-Kommission wirft dem Meta-Konzern
vor, dass sich Kinder auf Instagram und Facebook einfach älter machen
können. Brüssel wendet sich aber auch nach Berlin.

Brüssel (dpa) - Facebook und Instagram schützen Kinder nach
vorläufigen Ermittlungsergebnissen der EU-Kommission nicht
ausreichend vor den Gefahren ihrer Angebote. Die Brüsseler
Internetwächter verlangen von den Plattformen, das selbst in den
Nutzungsbedingungen festgelegte Mindestalter von 13 Jahren
durchzusetzen, ansonsten droht dem Mutterkonzern Meta unter Leitung
von Mark Zuckerberg laut Mitteilung eine empfindliche Strafe.

Metas Maßnahmen sind demnach nicht ausreichend, um jüngeren Kindern
den Zugang zu den Plattformen zu verwehren. Das Unternehmen
identifiziere und entferne die Benutzerkonten der Kinder auch nicht
unverzüglich, nachdem sie Zugang erlangt hätten. Die EU-Kommission
sieht darin einen Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste
(Digital Services Act, kurz DSA).

Meta widerspricht und will neue Maßnahmen ankündigen 

Meta ermittle, bewerte und mindere die Risiken für Minderjährige
nicht sorgfältig genug, heißt es. So habe der Konzern verfügbare
wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert, die belegten, dass jüngere
Kinder gegenüber potenziellen Schäden durch Dienste wie Facebook und
Instagram besonders anfällig seien. In der Union nutzen laut
Brüsseler Behörde etwa 10 bis 12 Prozent der Kinder unter 13 Jahren
Instagram oder Facebook.

Der US-Konzern widerspricht den Vorwürfen. «Wir stimmen diesen
vorläufigen Ergebnissen nicht zu», teilt eine Meta-Sprecherin auf
Anfrage mit. Man werde weiterhin konstruktiv mit der Europäischen
Kommission zusammenarbeiten und wolle nächste Woche zusätzliche
Maßnahmen ankündigen, die in Kürze eingeführt würden.

EU-Regeln gelten auch für TikTok, Snapchat und Co.

Zwar gibt es bisher kein europaweites Mindestalter für soziale
Netzwerke, der DSA verpflichtet große Online-Plattformen aber dazu,
Kinder und Jugendliche effektiv vor nicht altersgerechten Inhalten zu
schützen. Zudem verlangt das Gesetz von den Online-Riesen, ihre
eigenen Nutzungsbedingungen durchzusetzen.

Die Ermittlungsergebnisse der EU-Kommission dürften daher auch
Snapchat, YouTube oder TikTok interessieren. Auch sie legen in ihren
Nutzungsbedingungen für die Erstellung eines Kontos ein Mindestalter
von 13 Jahren fest. Allerdings lassen sich die Plattformen auch ohne
Konto nutzen - wobei die Einschränkungen bei der Nutzung dann stark
variieren.

Prüfen Plattformen bald das Alter per EU-App?

Langfristig drängt Brüssel darauf, dass Instagram, Snapchat, TikTok
und Co. eine von der EU-Kommission entwickelte App zur
Altersverifikation nutzen, um Altersangaben zu prüfen. Oder sie
finden eine aus Sicht der EU mindestens genauso effektive, anonyme
und datenschutzkonforme Alternative.

Damit die EU-App als Goldstandard präsentiert und damit als
Druckmittel gegenüber den Plattformen genutzt werden kann, setzt die
EU-Kommission allerdings auch auf die Regierungen der
Mitgliedstaaten. Die Länder, die es bisher nicht getan haben, sollen
die EU-App zur Altersverifikation an ihre nationalstaatlichen
Bedingungen anpassen und zur Verfügung stellen. 

Gibt es die App in allen EU-Ländern, bleibt den Online-Riesen nach
Ansicht der EU-Kommission keine Ausrede mehr. Das Problem:
Deutschland und auch andere EU-Staaten sind zögerlich, die App zu
nutzen und könnten laut Medienberichten eigene technische Lösungen
bevorzugen. Einen Flickenteppich will die Europäische Kommission in
jedem Fall verhindern.

Debatte um Social-Media-Verbot erhöht Druck auf Brüssel

Unterdessen wächst seit Monaten der Druck auf Brüssel, den
Mitgliedsländern ein Mindestalter für Social Media rechtlich zu
ermöglichen. Mehrere EU-Staaten, darunter Frankreich, Spanien,
Griechenland und Österreich, haben bereits angekündigt, ein
Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter
gesetzlich festlegen zu wollen. Auch innerhalb der deutschen
Bundesregierung gibt es Bestrebungen für eine solche Altersgrenze.

Bisher ist offen, ob die Europäische Kommission die Vorhaben
unterstützt und von ihrer alleinigen Kompetenz Gebrauch macht, den
großen Plattformen in der EU entsprechende Regeln vorzuschreiben.
Ansonsten würden die nationalstaatlichen Verbote nämlich
ausschließlich die Kinder und Eltern in die Verantwortung nehmen
können. Eine von der Brüsseler Behörde eingesetzte Expertenkommission

soll im Sommer Vorschläge zum weiteren Vorgehen präsentieren.

Untersuchung: Kinder können sich Alter ausdenken

Bis dahin setzt die EU-Kommission auf den DSA und betont die bereits
existierenden Verpflichtungen für die Plattformen beim Kinder- und
Jugendschutz. In ihren vorläufigen Untersuchungsergebnissen
kritisieren die Brüsseler Internetwächter Meta etwa dafür, dass
Kinder bei der Anmeldung problemlos ein falsches Geburtsdatum angeben
könnten.

Die Möglichkeit, Kinder unter 13 auf Instagram und Facebook zu
melden, sei zudem umständlich und ineffektiv. Allein der Zugang zum
Meldeformular erfordere bis zu sieben Klicks, kritisiert die
EU-Behörde. Häufig erfolge dann keine angemessene Nachverfolgung des
Benutzerkontos und das gemeldete Kind könne den Dienst ohne eine
Prüfung weiternutzen.

Das Unternehmen hat nun die Möglichkeit, sich gegen die Vorwürfe zu
verteidigen oder könnte mit entsprechenden Änderungen die Bedenken
der EU ausräumen. Findet sich keine einvernehmliche Lösung, könnte es

für Meta theoretisch teuer werden.

Die EU-Kommission würde dann formell einen Verstoß feststellen und
eine Strafe von bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes
verhängen. Auch tägliche Strafen wären möglich, um das US-Unternehm
en
zum Einlenken zu bewegen.