EU erlaubt mehr Staatshilfen für Industrie und Landwirte von Ann-Kristin Wenzel, dpa
29.04.2026 12:35
Die Industrie ächzt unter hohen Energiepreisen, Landwirte sorgen sich
mit Blick auf Düngemittel. Die EU-Staaten dürfen ihnen deshalb mehr
Beihilfen geben. Was bis Ende Dezember möglich ist.
Brüssel (dpa) - Angesichts der Energiekrise lockert die EU ihre
strengen Regeln für staatliche Beihilfe für begrenzte Zeit und
ermöglicht Mitgliedstaaten so Hilfsmaßnahmen für die energieintensive
Industrie, Landwirtschaft und den Verkehrsbereich. Die
Mitgliedstaaten könnten der energieintensiven Industrie vorübergehend
höhere Vergünstigungen beim Strompreis geben und unter anderem
Landwirte bei den gestiegenen Kosten für Düngemittel und Kraftstoff
entlasten. Die Europäische Kommission hat dafür einen neuen
Beihilferahmen eingeführt, der bis Ende Dezember gilt.
Mitgliedstaaten müssen die Brüsseler Behörde wie üblich über gepl
ante
Maßnahmen informieren. Die Wettbewerbshüter wollen schnelle
Entscheidungen treffen.
Ziel: Krisenfolgen abfedern
EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera teilte mit, dass die
Umstellung auf eine saubere Wirtschaft weiter nötig sei. «Die
Energiewende bleibt die wirksamste Strategie für Europas Autonomie,
Wachstum und Resilienz. Die jüngsten Energiepreisanstiege erfordern
jedoch ein sofortiges Handeln.» Der Beihilferahmen solle die
Auswirkungen der Krise auf zentrale Sektoren wie Landwirtschaft,
Fischerei und Verkehr abfedern.
Konkret können die Mitgliedstaaten den Strompreis für
energieintensive Unternehmen nun bis zu einer Höhe von 70 Prozent
statt bislang 50 Prozent subventionieren. Brüssel hatte im
vergangenen Sommer einen neuen Beihilferahmen präsentiert und damit
den Weg dafür freigemacht, dass unter bestimmten Voraussetzungen
direkte staatliche Subventionen fließen können, um Strompreise für
energieintensive Unternehmen zu senken.
Deutscher Industriestrompreis bereits genehmigt
Die Bundesregierung will auf dieser Grundlage die deutsche Industrie
mit einem vergünstigten Strompreis unterstützen. Die EU-Kommission
genehmigte Mitte April die Maßnahme im Umfang von 3,8 Milliarden
Euro. Das Instrument sieht vor, den Preis für die Hälfte des
jährlichen Stromverbrauchs auf fünf Cent pro Kilowattstunde zu
begrenzen.
Gedacht ist die Unterstützung laut Wirtschaftsministerium für rund
9.500 Unternehmen aus besonders energiehungrigen Branchen wie Chemie,
Gummi- und Kunststoffwaren, Glas, Zement oder Halbleiterfertigung.
Die Wirtschaft klagt seit langem über im internationalen Vergleich
hohe Energiekosten.
Mit einer zeitlich befristeten Anpassung des Beihilferahmens wäre
rechtlich auch eine noch höhere Unterstützung möglich. Dies ist aber
kein Automatismus.
Düngemittel sind teuer
Die neuen Regeln ermöglichen zudem zusätzliche staatliche Hilfe für
Landwirtschaft, Fischerei und Verkehr. EU-Staaten können bis zu 70
Prozent der Extrakosten für Kraftstoff und Düngemittel tragen. Der
Preis für Stickstoffdünger ist stark von Erdgas abhängig und ist
dadurch angesichts des Kriegs im Nahen Osten und der Sperrung der
Straße von Hormus gestiegen. Stickstoffdünger in der EU ist derzeit
nach Angaben der EU-Kommission rund 61 Prozent teurer als im
Durchschnitt 2024.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hatte am Montag am
Rande eines Treffens der europäischen Agrarminister in Luxemburg
angekündigt, Deutschland werde prüfen, welche Entlastungen für
Landwirte möglich würden. Dabei müsse man aber auch die nationale
finanzielle Situation beachten.
Mitgliedstaaten können in diesen Wirtschaftsbereichen nun auch bis zu
50.000 Euro pro Begünstigtem nach einem vereinfachten Verfahren
gewähren.
EU will Abwanderung verhindern
Die Maßnahmen sollen die Betriebe unterstützen und verhindern, dass
Unternehmen wegen hoher Energiepreise aus der EU abwandern und
Arbeitsplätze wie Wirtschaftskraft verloren gehen.
Die EU-Kommission bekundete zudem erneut ihre Bereitschaft, auf
Einzelfallbasis vorübergehende Maßnahmen zu prüfen, «die unter
anderem die Subventionierung der Brennstoffkosten für die
Stromerzeugung aus Erdgas umfassen können, um die
Strombeschaffungskosten insgesamt zu senken».
Nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hatte die
EU-Kommission befristete Beihilfemaßnahmen ermöglicht, um die
Wirtschaft zu unterstützen und den Übergang zu einer klimaneutralen
Wirtschaft zu fördern.
