EU testet Beistandsklausel für Fall eines Angriffs

05.05.2026 01:55

US-Präsident Donald Trump erschüttert das Vertrauen in die Nato. Die
EU will deswegen ihre eigene Beistandsklausel stärken - und hat dafür
jetzt eine Übung abgehalten.

Brüssel (dpa) - In Vorbereitung auf den möglichen Fall eines
großangelegten hybriden Angriffs haben Vertreter der EU-Staaten die
Aktivierung der Beistandsklausel aus dem Vertrag über die Europäische
Union durchgespielt. Wie die Deutsche Presse-Agentur von Diplomaten
erfuhr, waren an der Krisenübung an diesem Montag die für
Sicherheitspolitik zuständigen Botschafterinnen und Botschafter der
EU-Mitgliedstaaten sowie Experten der europäischen Institutionen
beteiligt. Die Ergebnisse sollen auch dazu dienen, einen Plan zur
Stärkung der Beistandsklausel der EU vorzubereiten.

Zum Verlauf der Übung gab es aus Geheimhaltungsgründen zunächst keine

detaillierten Informationen. Bestätigt wurde lediglich, dass anhand
eines fiktiven, aber realistischen Szenarios geprüft worden sei, ob
die Krisenreaktion und die Koordination bei hybriden Angriffen
funktionieren würden. Unter solchen Angriffen werden beispielsweise
Cyberattacken auf Stromnetze, illegale Drohnenflüge und Sabotageakte
verstanden.

EU will unabhängiger von USA werden

Die Planungen für eine Stärkung der EU-Beistandsklausel laufen in der
EU bereits seit längerem. Dafür geworben hatte auch Bundeskanzler
Friedrich Merz bei der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar.
Hintergrund sind Bemühungen, sich unabhängiger von den USA zu machen
und dabei vor allem auf Fälle vorzubereiten, in denen die Nato
beispielsweise wegen eines Vetos der US-Regierung nicht tätig werden
könnte.

Zudem sind nach Angaben von Diplomaten auch Szenarien denkbar, in
denen die EU zusätzlich und ergänzend zur Nato eingreifen könnte.
Möglich wäre etwa, dass sie im Fall eines Angriffs zusätzlich mit
handelspolitischen oder diplomatischen Maßnahmen Druck auf Gegner
ausübt.

Beistandsklausel wurde erst einmal aktiviert

Die Beistandsklausel der EU besagt, dass im Falle eines bewaffneten
Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats die anderen
Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und
Unterstützung schulden.

Artikel 42.7 ist damit noch schärfer formuliert als Artikel 5 des
Nato-Vertrags. Nach diesem liegt es im Ermessensspielraum der
Bündnisstaaten, wie sie im Fall eines Angriffs den Alliierten zu
Hilfe kommen.

Die EU-Beistandsklausel wurde bislang erst einmal aktiviert - nach
den Terroranschlägen von Paris im Jahr 2015. Deutschland beteiligte
sich danach deutlich aktiver am Kampf gegen die Terrororganisation
Islamischer Staat (IS) im Irak und in Syrien. So wurden unter anderem
Tornado-Jets für Aufklärungsflüge bereitgestellt.