Trotz Betrugsverdacht: EU-Ausschuss will CSU-Frau schützen Von Ansgar Haase, dpa
06.05.2026 15:53
Die Europäische Staatsanwaltschaft will prüfen, ob die
CSU-Politikerin Angelika Niebler EU-Geld missbraucht hat. Wegen eines
Votums im Parlament könnte dieses Vorhaben jetzt aber scheitern.
Brüssel (dpa) - Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat
sich trotz Betrugsverdachts gegen einen Entzug der parlamentarischen
Immunität der CSU-Europaabgeordneten Angelika Niebler ausgesprochen.
Eine Mehrheit der Mitglieder lehnte in nicht öffentlicher Sitzung
einen entsprechenden Antrag der Europäischen Staatsanwaltschaft
(EUStA) ab, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr.
Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Plenum, das Mitte Mai
wieder zusammenkommt. Folgt dort die Mehrheit der Abgeordneten der
Empfehlung des Rechtsausschusses, könnten die Ermittlungen in dem
Fall vorerst nicht fortgeführt werden. Niebler selbst nennt die
Vorwürfe unzutreffend. Die Politikerin aus München ist seit 1999
Mitglied des Europäischen Parlaments und auch stellvertretende
CSU-Vorsitzende und Co-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Parlament.
Tätigkeiten von Mitarbeitern im Fokus
Nach Informationen der dpa wird Niebler verdächtigt, jahrelang vom
Parlament bezahlte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Aufgaben
eingesetzt zu haben, die in keinem direkten Bezug zu ihrer
Abgeordnetentätigkeit standen. In einem Fall soll es beispielsweise
um Unterstützung für ihre Arbeit als Honorarprofessorin gegangen
sein. In einem anderen darum, dass Niebler angeblich eine ihrer
Assistentinnen für den früheren Abgeordneten und Parteifreund Bernd
Posselt arbeiten ließ.
Niebler und Staatsanwaltschaft lassen Fragen unbeantwortet
Brisant ist der Fall auch deshalb, weil Niebler im November zunächst
öffentlich zusicherte, an einer umfassenden Aufklärung interessiert
zu sein, bei ihrer Verteidigungsstrategie dann aber hinter den
Kulissen vor allem darauf setzte, die Glaubwürdigkeit und Integrität
der Hauptbelastungszeugin in Zweifel zu ziehen - und damit die
Aufhebung der Immunität zu verhindern, die für weitere Ermittlungen
notwendig wäre. Bei dieser Zeugin handelt es sich nach Informationen
der dpa um eine frühere Mitarbeiterin, die 2024 bei der Europawahl
angetreten war, aber wegen ihres Landeslistenplatzes nicht ins
Parlament kam.
Von Unterstützern Nieblers wurde vor diesem Hintergrund kolportiert,
dass sich die frühere Mitarbeiterin vermutlich nur deswegen bei der
Staatsanwaltschaft gemeldet habe, weil sie darauf hoffte, dass die
Politikerin aus München unter öffentlichem Druck durch ein
Ermittlungsverfahren ihr Mandat aufgeben könnte. In diesem Fall würde
sie möglicherweise die Chance bekommen, als Nachrückerin ins
Parlament zu kommen.
Sowohl Niebler als auch die Europäische Staatsanwaltschaft wollten
auf Anfrage keine Fragen zu dem laufenden Verfahren beantworten. Für
die EUStA ist die Empfehlung des Rechtsausschusses ein Rückschlag,
weil sie sich zum Ziel gesetzt hat, allen Hinweisen auf mögliche
Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU umfassend
und gründlich nachzugehen. Sollte sich das Plenum der Position des
Ausschusses anschließen, könnten die Ermittler das Vorgehen des
Parlaments allerdings noch vor Europäischen Gerichtshof anfechten.
Zu wenige Beweise?
Aus Parlamentskreisen hieß es zu der am Dienstag erfolgten Abstimmung
im Ausschuss, der Antrag der Staatsanwaltschaft sei zum Teil ungenau
gewesen und es habe den Verdacht gegeben, dass das Verfahren aus
politischen Gründen initiiert worden sei, um Niebler zu schädigen.
Den Abgeordneten droht nun aber eine Debatte darüber, ob Zweifel an
der Integrität einer Zeugin dazu führen sollten, dass die unabhängige
Europäische Staatsanwaltschaft nicht ermitteln kann - zumal der
Staatsanwaltschaft auch Dokumente vorgelegt wurden, die als
Beweismaterial dienen könnten.
Besonders heikel ist die Sache, weil der Ausschuss nach Informationen
der dpa nicht alle Möglichkeiten ausschöpfte, bei der
Staatsanwaltschaft zusätzliche Informationen anzufordern. Kritiker
der Entscheidung befürchten deswegen, dass in der Öffentlichkeit der
Eindruck entstehen könnte, die Entscheidung sei nicht auf Grundlage
einer umfassenden Prüfung aller verfügbaren Informationen getroffen
worden - zumal Niebler auch stellvertretendes Mitglied des
Rechtsausschusses ist.
Der Fraktionschef der Linken im Europaparlament, Martin Schirdewan,
forderte Niebler vor diesem Hintergrund auf, unabhängige Ermittlungen
zu ermöglichen und sich nicht hinter Ausreden zu verstecken. «Die
Vorwürfe der Europäischen Staatsanwaltschaft wiegen schwer. (...) Die
Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht zu wissen, ob ihre Gelder
zweckentfremdet worden sind», sagte der Politiker aus Berlin der dpa.
Die Linken hätten für die Aufhebung der Immunität gestimmt.
Auch der deutsche Grünen-Abgeordnete Daniel Freund kritisierte das
Votum im Ausschuss als nicht nachvollziehbar. «Wenn die Europäische
Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht hat, dann muss sie ermitteln
können», sagte er. Er habe vollstes Vertrauen in die Behörde. Erweise
sich ein Anfangsverdacht als haltlos, werde ein Verfahren halt wieder
eingestellt.
Missbrauch von Mitteln ist immer wieder Thema
Vorwürfe des Missbrauchs von EU-Geld durch Abgeordnete des
Europaparlaments gibt es immer wieder. Im März vergangenen Jahres
machte die Verurteilung der Frontfrau der rechten französischen
Partei Rassemblement National (RN), Marine Le Pen, wegen der
Veruntreuung von EU-Mitteln Schlagzeilen. In dem Prozess ging es um
den Vorwurf der Scheinbeschäftigung von Assistenten durch mehrere
französische Europaabgeordnete von Le Pens Partei.
