EU-Bürgerin darf nicht abgeschoben werden
06.05.2026 16:46
Einer Irin wird wegen propalästinensischer Proteste die Abschiebung
aus Deutschland angedroht. Nun urteilt das Verwaltungsgericht in dem
Fall.
Berlin (dpa) - Eine irische Staatsbürgerin darf nicht wegen des
Vorwurfs von Straftaten bei propalästinensischen Protesten in ihr
Heimatland abgeschoben werden. Der Entzug ihres Freizügigkeitsrechts
als EU-Bürgerin durch das Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA)
sei rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Von der Frau gehe keine hinreichend schwere Gefährdung der
öffentlichen Ordnung oder Sicherheit aus, hieß es zur Begründung. Sie
sei nie wegen einer Straftat verurteilt worden. Ermittlungen gegen
sie seien vielmehr eingestellt und keine Anklage erhoben worden.
Die Irin lebt laut Gericht seit 2022 in Deutschland. 2024 und 2025
ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin in mehreren Fällen gegen
sie. Ihr wurde unter anderem vorgeworfen, propalästinensische Parolen
verwendet und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu
haben. Zudem stand sie im Verdacht, an einer Besetzung des
Präsidiumsgebäudes der Freien Universität Berlin (FU) beteiligt
gewesen zu sein.
Im März 2025 stellte das LEA vor diesem Hintergrund den Verlust der
Freizügigkeit der Klägerin fest und drohte ihr die Abschiebung nach
Irland an. Sie wehrte sich dagegen im Vorjahr zunächst mit einem
Eilantrag, der vor dem Verwaltungsgericht ebenso Erfolg hatte wie nun
die Klage im Hauptverfahren (VG 21 K 158/24).
Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.
