Darf eine Waffe «Obelix» heißen? EU-Gericht urteilt

13.05.2026 03:56

Zwischen Comics und Knarren: Ein Waffenunternehmen will «Obelix» als
Marke für seine Produkte nutzen. Der Verlag hinter dem bekannten
Kult-Comic ist dagegen. Ein Rechtsexperte erklärt den Fall.

Luxemburg (dpa) - Im Streit um die Marke «Obelix» verkündet das
Gericht der Europäischen Union sein Urteil. Eine polnische
Waffenfirma will die Wortmarke für Waffen und Munition nutzen.
Dagegen hat der französische Verlag geklagt, der hinter der bekannten
Asterix-Comicreihe mit der Figur Obelix steht. Zugunsten des Verlags
ist seit 1998 «Obelix» als Marke eingetragen, zum Beispiel für
Bücher, Kleidung und Spiele.

2022 hatte das Europäische Markenamt die Marke darüber hinaus für
Waren der polnischen Firma eingetragen. Der Verlag kritisiert, dass
das Rüstungsunternehmen die Bekanntheit sowie das Ansehen der älteren
Marke ausnutzen und dem Ruf schaden könnte.

Nutzt das polnische Unternehmen Obelix' Ansehen aus?

Obelix, eine der Hauptfiguren des Kult-Comics von René Goscinny und
Albert Uderzo, ist für seine Stärke und Größe bekannt. Es gibt wohl

kaum einen Comicfan, der den Gallier nicht kennt. Nach Angaben des
Verlags im Verfahren vor dem Markenamt wurden die Bücher in 111
Sprachen übersetzt und weltweit 375 Millionen Mal verkauft. Die
Rüstungsfirma wählte aus Sicht des Verlags die Marke für ihre
Produkte als Anspielung auf die «Unbesiegbarkeit und übermenschliche
Stärke» der Obelix-Figur.

Normalerweise würde selbst bei einer identischen Marke im Falle der
Waffenfirma und des Comicverlags keine Markenverletzung vorliegen, da
die betroffenen Produktbereiche «nicht einmal entfernt ähnlich»
seien, erklärt Markenrechtsexperte Jens Fusbahn aus Düsseldorf. Bei
bekannten Marken reiche der Schutz aber weiter. Die Nutzung solcher
Marken, auch für gänzlich andere Waren und Dienstleistungen, sei
nämlich verboten, wenn damit die Unterscheidungskraft oder
Wertschätzung in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt
werde.

Für eine unlautere Nutzung spreche, wenn ein Unternehmen eine starke
Assoziation mit den Merkmalen, die Obelix zugeschrieben werden, quasi
als «Trittbrettfahrer» zu seinem Vorteil ausnutze, so der
Rechtsanwalt. Außerdem habe die Comicfigur einen positiven,
humoristischen Familiencharakter. Dieser kann laut Fusbahn durch eine
Verbindung mit Waffen und Munition durchaus beschädigt werden.

Markenamt stellt sich gegen Verlag

Das Europäische Markenamt hält die Argumentation des Verlags nicht
für plausibel. Zunächst sei die Bekanntheit der älteren Marke nicht
sicher. Darüber hinaus sei zweifelhaft, dass Käuferinnen und Käufer
von Waffen deren Eigenschaften gedanklich mit denjenigen der
Comicfigur in Verbindung bringen würden, heißt es von der Behörde.
Das Angebot des polnischen Unternehmens richte sich schließlich an
ein ganz spezielles Publikum, «im Prinzip militärisches Personal,
Jäger, Sicherheits- und Polizeibeamte». Nur in seltenen Fällen und
nur unter strikten Regeln würden die Waren von Teilen der breiten
Öffentlichkeit erworben.