«Obelix» als Waffenmarke? EU-Markenamt soll erneut prüfen

13.05.2026 11:53

Ein Rüstungsunternehmen will mit «Obelix» werben - doch der
französische Asterix-Verlag wehrt sich. Das EU-Gericht mischt die
Karten nun neu.

Luxemburg (dpa) - Der Verleger der Asterix-Comics hat im Streit um
die Marke «Obelix» einen Etappensieg vor dem Gericht der Europäischen

Union erzielt. Das EU-Gericht hob eine Entscheidung des Amts der
Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) auf, das sich
weigerte, die zugunsten einer polnischen Waffenfirma eingetragene
Marke für nichtig zu erklären. Dagegen hatte der französische Verlag

«Les Éditions Albert René» geklagt. Gegen das Urteil kann noch
Berufung beim Gerichtshof der Europäischen Union eingelegt werden.

Zugunsten des französischen Verlags ist «Obelix» seit 1998 als Marke

eingetragen, zum Beispiel für Bücher, Kleidung und Spiele. 2022 trug
das Europäische Markenamt die Wortmarke darüber hinaus für Waffen und

Munition eines polnischen Unternehmens ein. Der Verlag kritisierte,
dass das Rüstungsunternehmen die Bekanntheit sowie das Ansehen der
älteren Marke ausnutzen und deren Ruf schaden könnte. Es spiele auf
die «Unbesiegbarkeit und übermenschliche Stärke» von Obelix an, der

eine der Hauptfiguren des Comics von René Goscinny und Albert Uderzo
ist. Der Verlag beantragte beim EUIPO, die neuere Marke für nichtig
zu erklären.

Markenamt erteilte Verlag eine Absage

Das EUIPO wies den Antrag jedoch zurück. Es argumentierte, dass die
Bekanntheit der älteren Marke nicht hinreichend sicher nachgewiesen
worden sei. Nur wenn eine Marke hinreichend bekannt ist, gilt nämlich
ein weitergehender Markenschutz. Andernfalls liegt selbst bei
identischen Marken keine Markenverletzung vor, wenn sie für ganz
unterschiedliche Waren oder Dienstleistungen gelten - wie etwa im
Fall von Comics und Waffen. Darüber hinaus bezweifelte die Behörde,
dass Käuferinnen und Käufer von Waffen deren Eigenschaften gedanklich
mit denjenigen der Comicfigur in Verbindung bringen würden.

Dieser Argumentation erteilte das EU-Gericht eine Absage. Die Analyse
des EUIPO sei unvollständig und fehlerhaft gewesen. So habe die
Behörde bestimmte Belege für die Bekanntheit der Marke nicht korrekt
gewürdigt. Außerdem habe sie Beweismittel, in denen das Zeichen
gemeinsam mit der Marke «Asterix» verwendet wurde, nicht übergehen
dürfen. Zudem habe das EUIPO die Verbindung zwischen den beiden
Marken nicht ausreichend beachtet. Das Gericht verwies den Fall nun
zur erneuten Prüfung an das Europäische Markenamt zurück.