Breite Unterstützung für Ukraine-Sondertribunal

15.05.2026 16:10

Sondergericht für Verbrechen gegen die Ukraine: Deutschland und viele
weitere Staaten treiben ein Vorhaben voran, um hochrangige russische
Vertreter strafrechtlich verfolgen zu können. Was fehlt noch?

Chisinau (dpa) - Die Einrichtung des Sondertribunals für Verbrechen
gegen die Ukraine ist einen Schritt weiter: Deutschland und 35
weitere Länder sowie die Europäische Union signalisierten bei einer
Sitzung des Europarats in Moldaus Hauptstadt Chisinau, dem dafür
notwendigen Abkommen beitreten zu wollen. Diese Absichtserklärung sei
für die tatsächliche Einrichtung des Sondergerichts entscheidend,
teilte der Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, mit. 

Das geplante internationale Sondertribunal zum russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine soll hochrangige politische und
militärische Vertreter wegen der Entscheidung zum Krieg - das
sogenannte Verbrechen der Aggression - strafrechtlich verfolgen. 

Damit soll eine Lücke geschlossen werden, denn der Internationale
Strafgerichtshof mit Sitz im niederländischen Den Haag ist in seiner
Zuständigkeit beschränkt. Er untersucht mögliche Kriegsverbrechen,
Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord.

Weitere Schritte notwendig 

Auch das Sondertribunal soll seinen Sitz in Den Haag haben. Bis es
eingerichtet ist, wird es aber noch dauern. Zunächst muss etwa das
Budget festgelegt und gesichert werden. Generalsekretär Berset
forderte die Staaten laut Mitteilung nachdrücklich auf, alle
erforderlichen nationalen Verfahren abzuschließen, um dem
Sondergerichtshof so bald wie möglich beizutreten. 

Zu den Unterstützer-Ländern gehören neben Deutschland weitere
Europaratsmitglieder wie Frankreich, Polen, das Vereinigte Königreich
oder die Ukraine selbst. Zudem haben Costa Rica und Australien ihre
Beteiligung angekündigt. 

Der Europarat ist eine von der EU unabhängige Organisation mit Sitz
in Straßburg. Er ist für die Wahrung der Menschenrechte und
Rechtsstaatlichkeit in seinen 46 Mitgliedstaaten zuständig.

Europarat positioniert sich zu Verschärfungen in der Asylpolitik 

Bei der Sitzung des Ministerkomitees, dem obersten
Europarats-Entscheidungsgremium, wurde außerdem eine politische
Erklärung zur Migrationspolitik und der europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) einstimmig verabschiedet. Mehrere
europäische Staaten hatten sich zuvor beklagt, dass ihre
Migrationspolitik aufgrund der Konvention und der Urteile des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der über ihre
Einhaltung wacht, eingeschränkt werde.

Nun festgelegte Auslegungsstandards für die EMRK, etwa bei der Frage
nach Rückführungszentren («Return Hubs») außerhalb der EU, sollen

Abschiebungen erleichtern und den Ermessenspielraum der
Mitgliedsländer erweitern. Die Erklärung ist für den
Menschenrechtsgerichtshof allerdings nicht bindend.