Betrugsverdacht: Parlament stimmt über Fall von CSU-Vize ab
18.05.2026 17:58
Das Europaparlament muss entscheiden, ob gegen CSU-Vize Niebler wegen
Betrugsverdachts ermittelt werden darf. Die Staatsanwaltschaft sieht
Hinweise und hat die Aufhebung der Immunität beantragt.
Straßburg/Brüssel (dpa) - Das Europäische Parlament stimmt an diesem
Dienstag (ab 12.30 Uhr) darüber ab, ob sich die CSU-Vizevorsitzende
und Europaabgeordnete Angelika Niebler Ermittlungen wegen
Betrugsverdachts stellen muss.
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) will nach einem
öffentlichen Parlamentsdokument untersuchen, ob die 63-Jährige
vorschriftswidrig die Erstattung von Reisekosten für Reisen nach
Straßburg und Brüssel beantragt hat. Zudem steht die Frage im Raum,
ob Niebler Assistenten zeitweise Tätigkeiten ausüben ließ, die nicht
in Zusammenhang mit der Ausübung ihrer parlamentarischen Tätigkeit
standen. In einem konkreten Fall gibt es laut Dokument sogar den
Verdacht, dass eine von Niebler mit EU-Geld bezahlte Assistentin
ausschließlich für einen Parteifreund und Ex-Abgeordneten tätig war.
Niebler bezeichnet die Vorwürfe als unzutreffend. Zu konkreten Fragen
will sie sich nicht öffentlich äußern und kündigte über eine Kanz
lei
an, sich rechtliche Schritte vorzubehalten. Grundsätzlich gilt die
Unschuldsvermutung. Die Politikerin aus München ist seit 1999
Mitglied des Europäischen Parlaments und Co-Vorsitzende der
CDU/CSU-Gruppe dort.
Brisant ist der Fall vor allem auch deswegen, weil sich der
Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments gegen ein offizielles
Ermittlungsverfahren gegen Niebler ausgesprochen hat. Das Gremium, in
dem Niebler selbst stellvertretendes Mitglied ist, stimmte am 5. Mai
mit großer Mehrheit einem Bericht zu, der eine Ablehnung des Antrags
der Staatsanwaltschaft auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität
Nieblers empfiehlt.
Begründet wurde die Entscheidung vor allem mit dem Verdacht, die
Hinweise auf mögliches Fehlverhalten Nieblers könnten von einer
früheren Mitarbeiterin «mit einem direkten politischen Motiv»
eingereicht worden sein. Zudem wird auf angebliche «Unstimmigkeiten
in dem Antrag» verwiesen.
