Europäisches Parlament stoppt Ermittlungen gegen CSU-Frau Von Ansgar Haase und Valeria Nickel, dpa

19.05.2026 13:35

Die Europäische Staatsanwaltschaft will prüfen, ob die
CSU-Politikerin Angelika Niebler Dinge getan hat, die sie nicht hätte
machen dürfen. Eine geheime Abstimmung geht nun aber zu ihren Gunsten
aus.

Straßburg (dpa) - Das Europäische Parlament blockiert bis auf
weiteres Betrugsermittlungen gegen die CSU-Vizevorsitzende und
Europaabgeordnete Angelika Niebler. In einer geheimen Abstimmung
votierte in Straßburg eine knappe Mehrheit der Abgeordneten dafür,
einen Antrag der Europäischen Staatsanwaltschaft auf Aufhebung der
Immunität Nieblers abzulehnen. 309 Abgeordnete sprachen sich für die
Ablehnung des Antrags aus, 283 dagegen, 53 enthielten sich.

Die Parlamentarier folgten damit der Empfehlung des Rechtsausschusses
des Parlaments. Dieser hatte gemutmaßt, dass die
Hauptbelastungszeugin in dem Fall aus politischer Motivation heraus
Hinweise an die Staatsanwaltschaft gegeben haben könnte. Bei der
Zeugin handelt es sich um eine frühere Mitarbeiterin Nieblers.

Brisant ist der Fall, da für die Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens eigentlich nicht der allgemeine Leumund eines
Zeugen maßgeblich ist, sondern ob hinreichende tatsächliche
Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht vorliegen. Dies ist nach
Auffassung der Staatsanwaltschaft gegeben - unter anderem, weil die
Belastungszeugin zahlreiche Dokumente ausgehändigt hat.

Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) wollte eigentlich nach den
Hinweisen der früheren Mitarbeiterin Nieblers untersuchen, ob die
63-Jährige vorschriftswidrig die Erstattung von Reisekosten für
Reisen nach Straßburg und Brüssel beantragt hat. Zudem steht nach
einem Bericht zu der Abstimmung die Frage im Raum, ob Niebler
Assistenten zeitweise Tätigkeiten ausüben ließ, die nicht in
Zusammenhang mit der Ausübung ihrer parlamentarischen Tätigkeit
standen. In einem konkreten Fall gibt es nach dem Dokument sogar den
Verdacht, dass eine von Niebler mit EU-Geld bezahlte Assistentin
ausschließlich für einen Parteifreund und Ex-Abgeordneten tätig war.


Niebler bezeichnet die Vorwürfe als unzutreffend. Zu konkreten Fragen
wollte sie sich bis zuletzt aber nicht öffentlich äußern. Sie
kündigte über eine Kanzlei an, sich rechtliche Schritte gegen
Medienberichterstattung vorzubehalten. Grundsätzlich gilt die
Unschuldsvermutung. Die Politikerin aus München ist seit 1999
Mitglied des Europäischen Parlaments und Co-Vorsitzende der
CDU/CSU-Gruppe dort.

Frühere Mitarbeiterin gab Hinweise

Das Vorgehen des Rechtsausschusses in dem Fall ist unter anderem
deswegen umstritten, weil die Mitglieder nicht die Möglichkeiten
nutzten, bei der Staatsanwaltschaft zusätzliche Informationen
einzuholen. Stattdessen hörten sie lediglich Niebler zu dem Fall an.

Das Gremium, in dem Niebler selbst stellvertretendes Mitglied ist,
stimmte dann am 5. Mai mit großer Mehrheit einem Bericht zu, der eine
Ablehnung des Antrags der Staatsanwaltschaft auf Aufhebung der
parlamentarischen Immunität Nieblers empfahl. Begründet wurde die
Entscheidung vor allem mit dem Verdacht, die Hinweise auf mögliches
Fehlverhalten Nieblers könnten von einer früheren Mitarbeiterin «mit

einem direkten politischen Motiv» eingereicht worden sein. Zudem
wurde auf angebliche «Unstimmigkeiten in dem Antrag» verwiesen.

Bei der Zeugin handelt es sich nach Informationen der dpa um eine
frühere Mitarbeiterin, die 2024 bei der Europawahl angetreten war,
aber wegen ihres Landeslistenplatzes nicht ins Parlament kam. Von
Unterstützern Nieblers wurde vor diesem Hintergrund kolportiert, dass
sich die frühere Mitarbeiterin vermutlich nur deswegen bei der
Staatsanwaltschaft gemeldet habe, weil sie darauf hoffte, dass
Niebler unter öffentlichem Druck durch ein Ermittlungsverfahren ihr
Mandat aufgeben könnte. In diesem Fall würde sie möglicherweise die
Chance bekommen, als Nachrückerin ins Parlament zu kommen.

Gleichzeitig gilt allerdings, dass selbst eine Verurteilung Nieblers
wegen Betrugs nicht automatisch zum Verlust des Mandats führen würde.
Sollte sie aus der CSU ausgeschlossen werden, könnte sie etwa als
parteilose Abgeordnete weitermachen.

Grüne: Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit in Gefahr

Der Grünen-Abgeordnete Daniel Freund bezeichnete das
Abstimmungsergebnis als schlecht für die Glaubwürdigkeit des
Parlaments. «Statt Verantwortung zu übernehmen, hat sich eine
Mehrzahl der Abgeordneten schützend vor die CSU-Abgeordnete Niebler
gestellt, um Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu verhindern»,
kommentierte er. «Das ist ein fatales Signal. Europas Bürgerinnen und
Bürger müssen sich an Recht und Gesetz halten, während Politiker
möglicherweise jahrelang die Regeln brechen und ungeschoren
davonkommen? Das kann man da draußen niemandem mehr erklären.»

Zudem wies er auf die Bedeutung von Whistleblowern für das Aufdecken
von Skandalen hin. «Es kann nicht das Ziel sein, solche Menschen
abzuschrecken und es ihnen so schwer wie möglich zu machen», sagte er
mit Blick auf das Abstimmungsergebnis. Whistleblower setzten häufig
ihre berufliche Zukunft und finanzielle Sicherheit aufs Spiel, wenn
sie Informationen veröffentlichten. «Wir sollten sie schützen und
feiern, statt sie zu diskreditieren und zu verschrecken», sagte der
deutsche Politiker.

Für Kritik vor allem aus dem linken Lager des Parlaments sorgt auch
die Tatsache, dass der Bericht des Rechtsausschusses zum Fall Niebler
von dem polnischen Abgeordneten Marcin Sypniewski erarbeitet wurde,
der Mitglied der rechten ESN-Fraktion ist. Dieser Fraktion gehören
auch die Europaabgeordneten der deutschen AfD an, die teilweise
selbst mit dem Vorwurf des möglichen Missbrauchs von EU-Geldern
konfrontiert ist.

Niebler hat hohe Nebeneinkünfte

Nach Informationen der dpa hatten in den vergangenen Tagen selbst
mehrere Fraktionskollegen Nieblers Unverständnis für das Vorgehen des
Ausschusses und die bisherige Verteidigungsstrategie der CSU-Vize
gezeigt - vor allem, weil sie im November zunächst öffentlich
zugesichert hatte, an einer umfassenden Aufklärung interessiert zu
sein.

Niebler selbst ist im Parlament auch deswegen umstritten, weil sie zu
den Abgeordneten mit den höchsten Nebenverdiensten zählt. So bekam
sie laut Selbstauskunft zuletzt für eine freiberufliche Tätigkeit für

die Anwaltskanzlei Gibson, Dunn & Crutcher LLP 5.250 Euro im Monat.
Hinzu kamen dann noch unter anderem 4.583 Euro monatlich als Mitglied
des Kuratoriums der TÜV SÜD Stiftung, 2.834 Euro monatlich als
stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates des LVM a.G. und
1.500 Euro monatlich als Mitglied des Aufsichtsrates der LVM
Krankenversicherungs-AG. 

Die EUStA könnte den Fall nun vor den Europäischen Gerichtshof
bringen. Für die Behörde geht es auch um ihre Glaubwürdigkeit, da es

ihr Auftrag ist, alle Hinweise auf mögliche Straftaten zum Nachteil
der finanziellen Interessen der EU umfassend und gründlich zu prüfen.