EU ebnet Weg für Abschiebezentren
21.05.2026 12:25
Abgelehnte Asylbewerber könnten künftig in Zentren außerhalb der EU
landen. Die Verhandlungen zu der neuen EU-Rückführungsverordnung sind
weitgehend abgeschlossen. Nur an einem Punkt hakt es.
Straßburg (dpa) - Die Europäische Union ebnet den Weg für
Rückkehrzentren in Drittstaaten und weitere Verschärfungen von
Asylregeln. Das teilten Vertreter des Europäischen Parlaments nach
Verhandlungen mit Vertretern der Mitgliedstaaten mit. «Alle noch
offenen politischen Fragen wurden ausführlich erörtert und vorläufig
vereinbart» - mit Ausnahme der Frage nach dem Zeitpunkt des
Inkrafttretens der Regelungen, hieß es in der Mitteilung.
Verhandlungskreisen zufolge wollten Länder für die Umsetzung einiger
Regelungen mehr Zeit, um die nationale Rechtslage anzupassen. Sie
forderten ursprünglich, dass die meisten Regelungen der neuen
Rückführungsverordnung nach zwei Jahren in Kraft treten - mit
Ausnahme derjenigen zu den Rückkehrzentren. Vonseiten des Parlaments
möchte man eine sofortige Umsetzung. Der nächste Verhandlungstermin
ist am 1. Juni geplant.
In die speziellen Rückkehrzentren («Return Hubs») außerhalb der
Europäischen Union sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht
in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können. Unbegleitete
Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben
werden. Für Familien mit Kindern und Jugendlichen gibt es die
Möglichkeit dagegen schon.
Deutschland will Abkommen mit Drittstaaten schließen
Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit einigen anderen
EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die dazu bereit wären, auf
ihrem Staatsgebiet Rückkehrzentren einzurichten. Bislang gab es
keinen EU-Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit
Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als
auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Allerdings landete das Modell
wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Die Einigung legt Verhandlungskreisen nach fest, wie abgelehnte
Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie
nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die
Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die
Beschlagnahme von Reisedokumenten.
Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten eine
Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit
besteht. Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln
verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate mit einer
möglichen Verlängerung um sechs Monate in bestimmten Fällen.
WhatsApp-Gruppe von EVP und Rechten sorgte für Kritik
Der Einigung war ein gemeinsamer Beschluss von der Europäischen
Volkspartei (EVP) unter Führung von Manfred Weber (CSU) und dem
rechten Flügel im EU-Parlament vorausgegangen. Recherchen der
Deutschen Presse-Agentur hatten offengelegt, dass die EVP bei dem
Thema enger mit den Rechten kooperierte als zuvor bekannt war.
