Weniger Hürden für EU-Bürger beim Wählen im Ausland

26.05.2026 16:52

Millionen Bürgerinnen und Bürger in der EU wohnen in einem anderen
Mitgliedsland. Dort dürfen sie nach EU-Recht an den Kommunalwahlen
teilnehmen. Neue Regeln sollen ihnen das erleichtern.

Brüssel (dpa) - EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in einem anderen
Mitgliedstaat leben, sollen künftig einfacher an Kommunalwahlen
teilnehmen können. Die EU-Mitgliedstaaten verabschiedeten laut einer
Mitteilung neue Regelungen, die den Zugang zu Informationen über
Wahlrechte und Registrierungsverfahren erleichtern sollen. 

Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sollen demnach künftig aktiv
über ihre Wahlrechte und Registrierungsbedingungen informiert werden,
und zwar auch auf verschiedenen, EU-weit verbreiteten Sprachen. Wer
sich im EU-Ausland als Wähler oder Wählerin registriert, soll darüber

hinaus nicht mehr automatisch aus dem Register seines Herkunftslandes
gestrichen werden. 

Die Anzahl der sogenannten mobilen Unionsbürgerinnen und -bürger
erreichte laut dem Rat der EU unter Berufung auf das Statistikamt
Eurostat zu Beginn des Jahres 2024 14 Millionen. EU-Bürgerinnen und
-Bürger dürfen in dem Mitgliedstaat, in dem sie wohnen, unter
denselben Bedingungen an Kommunalwahlen teilnehmen wie dessen
Staatsangehörige - sowohl was das Wählen als auch das Kandidieren
angeht. 

Die neuen Regelungen treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im
Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben anschließend
zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Im
vergangenen Jahr hatten die EU-Staaten bereits Regeln für eine
einfachere Stimmabgabe bei Europawahlen angenommen.