EU-Abgeordnete in Babypause dürfen künftig Stimme übertragen
26.05.2026 18:59
Babypause ohne Stimmverlust: Schwangere EU-Abgeordnete und frisch
gebackene Mütter können bald abstimmen, auch wenn sie nicht im
Parlament sind. Was ändert sich genau für die Betroffenen?
Brüssel (dpa) - Europaabgeordnete in Babypause können künftig ihre
Stimme im Parlament vorübergehend an andere Abgeordnete übertragen.
Die EU-Mitgliedstaaten gaben einer Mitteilung zufolge grünes Licht
für eine entsprechende Änderung der Wahlvorschriften im Europäischen
Parlament.
Nach den neuen Regelungen kann eine schwangere Abgeordnete ihre
Stimme bis zu drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin und sechs
Monate nach der Geburt an andere Abgeordnete übertragen. Für Väter
gibt es keine entsprechende Regelung. Bislang schrieb das
EU-Wahlrecht vor, dass die Stimmabgabe persönlich erfolgen muss. Im
Deutschen Bundestag ist eine Stimmrechtsweitergabe nach dem
nationalen Parlamentsrecht bislang nicht vorgesehen.
Konkrete Modalitäten der Stimmübertragung im Europaparlament sollen
der Mitteilung des Rats der EU zufolge in der Geschäftsordnung des
Parlaments geregelt werden. Bevor die Neuregelung in Kraft treten
kann, muss sie noch von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert, also
nach nationalen Regeln genehmigt werden.
