EU verhängt 200-Millionen-Strafe gegen Onlinehändler Temu von Ann-Kristin Wenzel, dpa

28.05.2026 13:03

Babyspielzeug, Kleider, Elektronik - auf Temu können Kunden alles
Mögliche günstig kaufen. Mit Risiken, wie Testkäufe zeigen. Jetzt
greift die EU durch.

Brüssel (dpa) - Die EU-Kommission hat wegen illegaler Produkte eine
Strafe in Höhe von 200 Millionen Euro gegen den chinesischen
Online-Marktplatz Temu verhängt. Das Unternehmen habe die Risiken und
Schäden für Verbraucher nicht ordnungsgemäß bewertet, teilte die
Brüsseler Behörde mit. Es handle sich um einen besonders
schwerwiegenden Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste
(Digital Services Act - DSA). Verbraucher in der EU stießen mit hoher
Wahrscheinlichkeit auf Temu auf illegale Artikel. 

«Die Risikobewertung von Temu unterschätzt konkrete Risiken, ist zu
unspezifisch, stützt sich nicht auf solide Beweise und ist nicht
umfassend», prangerte die zuständige Vizepräsidentin der
EU-Kommission, Henna Virkkunen, an. Sie zeige nicht «das tatsächliche
Ausmaß des potenziellen Schadens», den über Temu verkaufte illegale
Produkte verursachen. Temu habe mittlerweile 130 Millionen Kunden in
Europa, so dass illegale Produkte viele EU-Bürger erreichten, sagte
Virkkunen.

Temu kritisierte die Strafe in einem Statement als unproportional.
Zudem beziehe sich die Entscheidung auf die Risikoabwägung von 2024
und spiegele nicht den aktuellen Stand der Systeme wider. Das
Unternehmen werde weiter konstruktiv mit der EU-Kommission
zusammenarbeiten. Temu gebe europäischen Verbrauchern «Zugang zu
einer breiten Palette erschwinglicher Produkte» und helfe auch
europäischen Unternehmen, mehr Kunden zu erreichen. Die EU-Kommission
hatte bei der Beurteilung nach eigenen Angaben sowohl Temus
Risikobewertung von 2024 als auch jüngere Antworten auf
Auskunftsersuche der Prüfer einbezogen.

Gefährliches Babyspielzeug und Ladegeräte

Die Behörde verwies unter anderem auf Testkäufe im vergangenen Jahr,
bei denen viele Produkte durchgefallen seien. Ein «sehr hoher
Prozentsatz der ausgewählten Ladegeräte» habe dabei «grundlegende
Sicherheitstests nicht bestanden». Ein «hoher Prozentsatz der
getesteten Babyspielzeuge» habe die Chemikalien-Grenzwerte
überschritten oder es habe Erstickungsgefahr wegen abnehmbarer Teile
bestanden.

Temu ist ein Online-Marktplatz, auf dem zahlreiche Unternehmen
verschiedene Waren verkaufen. Das chinesische Unternehmen ist seit
Frühjahr 2023 in Deutschland aktiv und sorgt immer wieder mit
Minipreisen und hohen Rabatten für Aufsehen. Produkte werden häufig
direkt vom Hersteller zum Kunden geliefert. Der Anbieter ist
umstritten. Politiker, Handelsvertreter und Verbraucherschützer
monieren unter anderem Produktqualität, mangelnde Kontrollen und
unfaire Wettbewerbsbedingungen. 

Der Handelsverband Deutschland (HDE) lobte das Vorgehen der
EU-Kommission. «Die heute verkündeten 200 Millionen Euro Bußgeld sind

ein wichtiges Signal. Verstöße müssen Konsequenzen haben, ansonsten
profitieren die Anbieter aus Fernost von einem unfairen Wettbewerb»,
sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Es sei
höchste Zeit, dass die EU-Kommission spürbare Strafen für
Regelverstöße durchsetze.

EU: Influencer könnten Risiko verstärken

Die EU-Kommission bemängelte nun, dass Temus Risikobewertung anders
als gesetzlich gefordert auf allgemeinen Informationen über Risiken
im gesamten E-Commerce-Sektor beruhe anstatt auf «konkreten Belegen
zum eigenen Dienst», einschließlich öffentlicher Berichte und Tests.

Sie habe zudem nicht angemessen bewertet, inwieweit Temus Gestaltung
das Risiko, illegale Produkte zu verbreiten, verstärken könnte. Als
Beispiele nannte die EU-Kommission Produktwerbung durch Influencer
sowie Empfehlungssysteme.

Temu muss nun die Strafe zahlen und die Probleme beheben - sonst
könnte die Behörde zusätzlich tägliche Strafzahlungen verhängen.

Unabhängig davon untersuchen die Experten der EU-Kommission derzeit
auch, ob Temu unter anderem durch eine Einschränkung des Zugangs von
Forschern zu Daten gegen EU-Recht verstoßen könnte und mehr gegen den
Verkauf illegaler Produkte tun müsste, wie Virkkunen sagte. Auch die
chinesischen Mitbewerber Aliexpress und Shein stehen im Fokus. 

Strenge Regeln für Online-Riesen

Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) gilt seit Februar 2024 und
soll das scharfe Schwert gegen als gefährlich angesehene Praktiken
von Tech-Riesen sein. Große Online-Plattformen müssen sich wegen des
DSA an deutlich strengere Vorschriften halten: Beschwerden von
Nutzern sollen besser aufgegriffen, illegale Inhalte schneller
entfernt und Kinder besser geschützt werden. 

Ansonsten müssen die Online-Plattformen mit empfindlichen Strafen
rechnen: bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sind
möglich. Die Strafe gegen Temu ist laut EU-Kommission angesichts
eines weltweiten Jahresumsatzes von 53 Milliarden Euro im Jahr 2025
weit von diesem Prozentsatz entfernt. Kritiker halten der Behörde
vor, diese Sanktionsmittel zu wenig zu nutzen. Die Strafe gegen Temu
ist erst die zweite auf Grundlage des DSA.

Im Dezember hatte die EU-Kommission Elon Musks Online-Plattform X
sanktioniert. Sie musste wegen Transparenzmängeln 120 Millionen Euro
zahlen. Dabei ging es unter anderem um eine irreführende
Authentifizierung von Nutzerkonten durch den weißen
Verifizierungshaken auf blauem Grund. 

Immer mehr Pakete mit Billigware aus China 

Bei der Entscheidung zu Temu berücksichtigten die Experten der
EU-Kommission unter anderem auch Daten von Zollbehörden. Diese
zeigten «hohe Raten an Verstößen bei den auf Temu verkauften
Produkten in den untersuchten Kategorien», hieß es. 

Europas Zoll ist mit einer wachsenden Paketflut aus dem Ausland
konfrontiert, insbesondere aus China. 2024 kamen laut EU-Kommission
täglich rund zwölf Millionen Pakete in der EU an, deutlich mehr als
in den beiden Vorjahren. 

Um unerwünschten Billigimporten etwas entgegenzusetzen, wird in der
EU ab Juli für jedes Paket mit einem Warenwert bis 150 Euro eine
Abgabe in Höhe von drei Euro fällig. Dies soll vorübergehend gelten,

bis voraussichtlich 2028 eine neue Plattform an den Start geht und
dann alle in die EU importierten Waren ab dem ersten Euro
zollpflichtig sind. 

Ab 1. November soll zudem eine neue Bearbeitungsgebühr für jedes im
Internet bestellte und in die EU eingeführte Produkt gelten. Diese
Maßnahme ist aber noch nicht endgültig beschlossen. Zudem muss die
Höhe der Gebühr noch von der EU-Kommission festgelegt werden.