EU verhandelt: Was gilt künftig bei Flugverspätungen & Co.? von Ann-Kristin Wenzel, dpa
02.06.2026 05:00
Bekommen Fluggäste künftig erst bei größeren Verspätungen eine
Entschädigung? Die Forderung der EU-Staaten schockte im vergangenen
Jahr viele Passagiere. Das Parlament hielt dagegen. Einigen sie sich?
Brüssel (dpa) - Entschädigungen bei Flugverspätungen, ein
Boardingpass auf Papier, kostenloses Handgepäck - die Europäische
Union ringt um die künftigen Rechte für Fluggäste. Die Vorstellungen
der EU-Staaten und des Europaparlaments gehen in wichtigen Punkten
auseinander. Langsam drängt die Zeit für eine Einigung. Die heutigen
Verhandlungen könnten sich bis in die Nacht ziehen.
Worum geht es bei den Flugverspätungen?
Bisher bekommen Reisende in der EU unter bestimmten Voraussetzungen
eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet
ist. Die EU-Staaten wollen die Grenze künftig höher ansetzen: Sie
haben sich im Juni 2025 für eine Entschädigung ab vier Stunden
Verspätung ausgesprochen, bei Langstreckenflügen sogar erst ab sechs
Stunden. Je nach Entfernung sollen die Passagiere außerdem weniger
Geld bekommen. Deutschland hatte nicht zugestimmt - die
Bundesregierung will, dass es wie bisher ab drei Stunden eine
Entschädigung gibt, künftig in Höhe von 300 Euro, unabhängig von de
r
Entfernung.
Die Parlamentarier wollen ebenfalls, dass Reisende ähnlich
entschädigt werden wie bisher. Ihr Vorschlag aus dem Januar sieht bei
Verspätungen ab drei Stunden oder Flugausfällen folgende Stufen vor:
* 300 Euro bei 1.500 Kilometer Entfernung (bisher: 250 Euro)
* 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung (bisher: 400 Euro)
* 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung (bisher: 600
Euro)
Voraussetzung ist, dass die Airline die Verspätung zu verschulden
hat. Ausgenommen wären nach der Vorstellung der Abgeordneten etwa
Krieg, bestimmte Wetterbedingungen und Naturkatastrophen. Die
Mitgliedstaaten wollten dagegen keine abschließende Liste aufnehmen.
Bei diesem Thema haben sich die Positionen zuletzt laut
Verhandlungskreisen bereits angenähert.
Fluggesellschaften sollen bei verschuldeten Verspätungen laut dem
Vorschlag der Abgeordneten außerdem vorausgefüllte Formulare an ihre
Passagiere schicken. Das Argument: Dies würde es Verbrauchern
erleichtern, die Erstattung zu beantragen.
Was ist der Haken?
Die Airlines und ihre Verbände blicken kritisch auf die Vorstellungen
des Parlaments zu Entschädigungen und argumentieren unter anderem mit
höheren Kosten, die durch höhere Ticketpreise auf Fluggäste umgelegt
würden. Eine Entschädigung ab drei Stunden Verspätung setze zudem
einen finanziellen Anreiz, Flüge zu streichen statt sie mit
Verzögerung durchzuführen, schreibt der Bundesverband der Deutschen
Luftverkehrswirtschaft (BDL). Technische Probleme, Flugzeug- oder
Crew-Wechsel ließen sich in der Praxis oft nicht innerhalb von drei
Stunden lösen.
Die Geschäftsführerin des Verbands Airlines for Europe (A4E), Ourania
Georgoutsakou, forderte, höhere Entschädigungskosten müssten fair auf
alle umgelegt werden, die daran beteiligt seien, Passagiere ans Ziel
zu bringen. «Mangel an Fluglotsen, lange Warteschlangen bei der
Grenzkontrolle, durch Drohnen lahmgelegte Flughäfen - all das sind
Probleme, die die Fluggesellschaften nicht verursacht haben und auch
nicht beheben können.»
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will keine Verlängerung
des Zeitraums, ab dem den Fluggästen Entschädigung zusteht. Auch die
europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc will, dass es bei der
Drei-Stunden-Grenze bleibt. Würde die Grenze auf vier oder sechs
Stunden hochgesetzt, hätten viele Passagiere keinen Anspruch mehr auf
Entschädigung - 60 Prozent der jetzt Betroffenen, hat der Verband
ausgerechnet.
Das Parlament will keinen Rückschritt hinter bisherige
Verbraucherrechte - etwa durch strengere Regeln für Entschädigungen
bei Verspätungen. Gibt es bis Mitte Juni keine Einigung zwischen
Parlament und EU-Staaten, scheitert die Reform und die bisherigen
Regeln gelten weiter.
Worum geht es beim Handgepäck?
Das Parlament will, dass Fluggäste künftig ohne zusätzliche Kosten
einen persönlichen Gegenstand (etwa eine Handtasche, einen Laptop
oder einen Rucksack) sowie ein kleines Handgepäckstück mit an Bord
nehmen dürfen. Das Handgepäckstück soll nicht mehr als sieben
Kilogramm wiegen und alle drei Kantenmaße (Länge, Breite und Tiefe)
zusammengerechnet nicht mehr als 100 Zentimeter lang sein.
Die Minister der Mitgliedsstaaten haben im vergangenen Jahr keine
genauen Maße und Gewicht vorgeschlagen und wollen nur festhalten,
dass Airlines die Freimengen deutlich kommunizieren müssen.
Bislang hat die EU die Handgepäckregeln weitgehend den Airlines
selbst überlassen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs
aus dem Jahr 2014 ist nur klar, dass für Handgepäck auch beim
günstigsten Ticket keine zusätzliche Gebühr erhoben werden darf. Die
vom Gericht verlangten «angemessenen Vorgaben» zu Größe und Gewicht
gibt es in der EU aber bis heute nicht.
Manche Airlines erlauben als kostenloses Handgepäck nur einen sehr
kleinen Gegenstand, für alles andere muss extra gezahlt werden. Die
Lufthansa führte vor kurzem einen neuen «Economy
Basic»-Einstiegstarif ein, der einen kleinen persönlichen Gegenstand
wie eine Laptop-Tasche oder einen Rucksack enthält - aber keinen
kleinen Kabinenkoffer.
Was könnte sich sonst noch ändern?
Die Abgeordneten wollen festschreiben, dass Passagiere nicht extra
fürs Einchecken zahlen müssen oder dafür, dass Rechtschreibfehler in
ihrem Namen korrigiert werden. Kinder sollen zudem neben ihren Eltern
sitzen können, ohne dass für die Platz-Reservierung zusätzlich
gezahlt werden muss. Das Gleiche soll für Begleitpersonen von
Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität gelten.
Fluggäste sollen außerdem frei wählen können, ob sie digitale
Boardingpässe oder solche aus Papier nutzen. Das ist nicht mehr
selbstverständlich: Der Billigflieger Ryanair schaffte im November
die ausgedruckte Bordkarte ab. Die Passagiere von Europas größter
Direktfluggesellschaft müssen seitdem ihre Tickets in elektronischer
Form bereithalten, wenn sie einsteigen wollen.
