Leopoldina: EU-Vorschläge für Pestizide gefährden Gesundheit
02.06.2026 10:00
Die EU-Kommission will Genehmigungen für Pflanzenschutzmittel
lockern. Die Pläne gefährdeten die Gesundheit von Menschen,
kritisiert die Leopoldina.
Halle (dpa) - Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina
wendet sich gegen die von der EU-Kommission geplanten Lockerungen für
die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Die Neuregelung schwäche den
Schutz von Mensch und Umwelt, schreibt die Leopoldina in einer
Stellungnahme. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, sich auf
EU-Ebene für die derzeit bestehende Regelung einzusetzen.
Die von der Kommission geplanten Änderungen sehen unter anderem vor,
bei Pflanzenschutzmitteln - dazu zählen Insektizide, Fungizide und
Herbizide wie Glyphosat - die bisher geltenden Zulassungsfristen zu
lockern. Wirkstoffe würden künftig unbegrenzt genehmigt. Derzeit
gelten Genehmigungen nach Angaben des Umweltbundesamtes (UBA) für 7
bis 15 Jahre und müssen danach erneuert werden - unter
Berücksichtigung neuer Erkenntnisse. Mit der Neuregelung will die
Kommission nach eigenen Angaben Behörden entlasten, die Verfahren
vereinfachen und beschleunigen und die europäische
Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Gruppen wie Kinder, Schwangere und chronisch Kranke vernachlässigt
«Es ist fraglich, ob das bisherige Schutzniveau durch die geplante
unbefristete Wirkstoffgenehmigung tatsächlich gewahrt werden kann»,
kritisiert die Leopoldina. Seit 2009 hätten mindestens 165 vormals
zugelassene Wirkstoffe ihre Zulassung verloren - zum Teil wegen neuer
wissenschaftlicher Erkenntnisse und strengerer Bewertungsmaßstäbe.
«Dies verdeutlicht, dass befristete Zulassungen und regelmäßige
Neubewertungen ein wesentliches Element eines lernfähigen
Regulierungssystems sind, das neue Daten, veränderte
Belastungssituationen mit Pflanzenschutzmitteln im Vergleich zu
Modellvorhersagen sowie fortentwickelte Bewertungsmethoden
berücksichtigt», erläutert die Leopoldina. Das alles würde künfti
g
entfallen.
Damit würden neue Erkenntnisse zu Auswirkungen auf den Menschen
vernachlässigt, bemängelt die Leopoldina und verweist insbesondere
auf besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen wie Kinder, Schwangere
oder chronisch Erkrankte. «Auch würden neue Befunde zu
Umweltverhalten und -effekten nicht mehr systematisch in die
Bewertung einfließen», schreibt die Akademie und bilanziert:
«Insgesamt vernachlässigt der Vorschlag, dass wichtige
wissenschaftliche Erkenntnisse zur Nichtzielwirkung häufig erst nach
der Zulassung entstehen.»
«Bereits heute Defizite beim Schutz von Mensch und Umwelt»
Zudem kritisiert die Leopoldina den Plan, dass Pestizid-Produkte,
deren Zulassung endet, künftig für 3 Jahre verkauft und aufgebraucht
werden dürfen - bisher waren es 1,5 Jahre. Diese Idee sei
problematisch mit Blick auf Gesundheits- und Umweltrisiken. «Sie
verlängert vermeidbare Expositionen gegenüber Stoffen, deren Risiken
bereits als inakzeptabel eingestuft wurden», begründet die Leopoldina
ihre Einschätzung.
«Die aktuelle Pflanzenschutzmittelzulassung weist bereits heute
Defizite beim Schutz von Mensch und Umwelt auf», heißt es weiter.
Dazu gehörten unter anderem die unzureichende Berücksichtigung von
Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Pflanzenschutzmitteln, die
nach der Ausbringung entstehen, sowie zusätzlicher Stressoren, etwa
durch klimatische Bedingungen.
Beispiel Glyphosat
Bekannt ist etwa das umstrittene Pestizid Glyphosat, das die
EU-Kommission nicht als gefährlich einschätzt. Glyphosat ist ein
sogenanntes Totalherbizid, das nahezu alle grünen Pflanzen schädigt.
Es wird seit Mitte der 1970er-Jahre vor allem unter dem Handelsnamen
«Roundup» genutzt und ist heute in zahlreichen Pflanzenschutzmitteln
verschiedener Hersteller enthalten.
Die EU hat die Genehmigung für Glyphosat zuletzt bis Ende 2033
verlängert. In einem Teil der Mitgliedstaaten, darunter Deutschland,
sind zumindest Anwendungen in Haus- und Kleingärten sowie auf
Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, verboten oder stark
eingeschränkt.
Glyphosat ist auch deshalb ein bezeichnendes Beispiel, weil eine
Studie aus dem Jahr 2000, die eine zentrale Rolle in der Debatte um
die Sicherheit des Pestizids spielt, Ende 2025 von der
Fachzeitschrift «Regulatory Toxicology and Pharmacology» formell
zurückgezogen wurde. Das Papier galt als wichtiges Argument für
Angaben des damaligen Herstellers Monsanto, das Herbizid Roundup und
sein Wirkstoff Glyphosat hätten keine krebserregenden Wirkungen. Der
Fachverlag Elsevier, in dem das Fachblatt erscheint, schrieb dazu, es
sei unklar, ob die gezogene Schlussfolgerung - dass Glyphosat und das
Präparat Roundup nicht krebserregend sind - tatsächlich korrekt ist.
Es wurden Bedenken hinsichtlich der Urheberschaft der Studie, der
Gültigkeit der Ergebnisse im Zusammenhang mit einer falschen
Darstellung der Beiträge der Autoren und des Studiensponsors sowie
potenzieller Interessenkonflikte der Autoren geäußert, erläuterte der
zuständige Chefredakteur Martin van den Berg.
