UNHCR hat kein Problem mit Abschiebezentren in Drittstaaten
02.06.2026 12:27
Das UNHCR sieht Abschiebezentren in Drittstaaten nicht grundsätzlich
kritisch - vorausgesetzt, die Menschenrechte werden dort eingehalten.
Genf (dpa) - Abschiebezentren in Drittstaaten für in der EU
abgelehnte Asylbewerber sind für das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR
kein Problem. Das sagte ein Sprecher in Genf zu der jüngsten Einigung
von Vertretern des Europaparlaments und der Regierungen der
Mitgliedsländer.
Die Einrichtung solcher Zentren könnten durchaus geprüft werden, wenn
Menschenrechtsstandards dort eingehalten werden, sagte UNHCR-Sprecher
Barbar Baloch.
«Insbesondere könnten sie für Personen in Betracht kommen, deren
Anträge auf internationalen Schutz im Rahmen eines fairen und
effizienten Asylverfahrens in der Sache endgültig abgelehnt wurden,
die über keine andere rechtmäßige Aufenthaltsgrundlage verfügen und
die - trotz angemessener Unterstützung - nicht freiwillig in ihr
Herkunftsland zurückkehren oder nicht unmittelbar zwangsweise in ihr
Herkunftsland zurückgeführt werden können», sagte Baloch.
Noch eine Hürde vor dem Inkrafttreten
Das EU-Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss noch
zustimmen, damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können.
Dies ist in der Regel eine Formalie.
In die speziellen Rückkehrzentren («Return Hubs») außerhalb der
Europäischen Union sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht
in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können - etwa, weil das
Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen oder die Bundesregierung
keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt.
