Einigung zu Return Hubs: Suche nach Drittstaaten läuft noch
02.06.2026 13:47
Wer richtet Rückkehrzentren außerhalb der EU ein - und was würde das
kosten? Was ist mit menschenrechtlichen Verpflichtungen? Es bleiben
Fragen. Die Union hofft auf eine abschreckende Wirkung.
Berlin (dpa) - Nach der Einigung auf eine EU-Verordnung für
erleichterte Abschiebungen sieht Bundesinnenminister Alexander
Dobrindt (CSU) gute Chancen, in einigen Monaten mit Drittstaaten
konkrete Vereinbarungen zur Einrichtung sogenannter
Rückführungszentren zu schließen. Er verweist auf entsprechende
Gespräche einer Gruppe von fünf europäischen Staaten und sagt: «Wir
gehen davon aus, dass wir im Laufe diesen Jahres in der Lage sind,
Vereinbarungen dieser Art zu schließen.» Bis solche Zentren dann
tatsächlich errichtet seien, werde es jedoch voraussichtlich noch
etwas länger dauern.
Worum es genau geht
Die Europäische Union hat am Montagabend den Weg für die Einrichtung
sogenannter Rückkehrzentren in Drittstaaten und die Verschärfung
weiterer Asylregeln freigemacht. Für Ausreisepflichtige, die nicht
mit den Behörden kooperieren, soll das negative Folgen haben. Ziel
der Maßnahmen ist es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen. Das
Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss noch zustimmen,
damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können. Dies ist
jedoch in der Regel eine Formalie. Da es sich um eine Verordnung
handelt, kämen die neuen Vorgaben in Deutschland direkt zur
Anwendung, das heißt ohne eine Änderung nationaler Gesetze.
Noch hat sich kein Land gefunden
In die geplanten Zentren («Return Hubs») außerhalb der Europäischen
Union sollen vollziehbar Ausreisepflichtige kommen, die nicht in ihre
Herkunftsländer zurückgebracht werden können - etwa, weil das
Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen oder die Bundesregierung
keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt.
Welche Länder bereit wären, solche Zentren auf ihrem Staatsgebiet
einzurichten, ist aber noch offen. Deutschland bemüht sich aktuell
gemeinsam mit den Niederlanden, Österreich, Griechenland und
Dänemark, einen solchen Staat zu finden.
Ruanda-Modell und Italien-Albanien-Deal
Bislang gab es keinen rechtlichen Rahmen der Europäischen Union für
Drittstaaten-Vereinbarungen zu Abschiebezentren. Entsprechende
Bemühungen Italiens und des europäischen Nicht-EU-Staates
Großbritannien erwiesen sich als kostspielig und rechtlich heikel.
Der Asyl-Deal zwischen Großbritannien und Ruanda war im April 2024 in
Kraft getreten. Großbritannien wollte irregulär eingereiste Migranten
nach Ruanda abschieben, wo sie die Möglichkeit erhalten sollten, Asyl
zu beantragen. Ruanda sollte im Gegenzug Millionensummen für die
wirtschaftliche und soziale Integration der Migranten bekommen. Doch
nach ihrem Wahlsieg im Juli 2024 kündigte die neue Labour-Regierung
das Abkommen auf.
Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen. Erst ging es
darum, Asylverfahren für bestimmte Gruppen nach Albanien auszulagern.
Später beschloss Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, die dort
errichteten Lager auch für Abschiebehaft nutzen zu wollen. Das Modell
landete wegen einer Reihe von Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof
(EuGH) - ein finales Urteil steht noch aus.
Migrationsforscherin pocht auf menschenrechtliche Standards
Noch sei nicht klar, «welche Staaten sich unter welchen Bedingungen
dazu bereiterklären - und wie hoch die Kosten dafür sein werden»,
gibt die Migrationsforscherin Petra Bendel von der Universität
Erlangen-Nürnberg zu bedenken. Sie sagt, es müsse sichergestellt
werden, «dass die verschiedenen menschenrechtlichen Schutzstandards,
zu denen sich die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet haben -
das Prinzip der Nichtzurückweisung, der Schutz vor willkürlicher
Freiheitsentziehung, verfahrensrechtliche Garantien -, durch
entsprechende Kontrollmechanismen der Europäischen Union
sichergestellt werden».
Unionspolitiker erwarten sich viel von der Verordnung
Dobrindt sagt, die Einigung zur Rückführungsverordnung werde «nach
Jahren der Unordnung, des Kontrollverlusts und Inkonsequenz an den
europäischen Außengrenzen und in der Migrationspolitik» wieder
deutlich mehr Ordnung zu schaffen. Das Geschäft der Schleuser, die
bisher mit dem Versprechen geworben hätten «Wer einmal den Weg nach
Europa geschafft hat, kann auch dauerhaft hierbleiben.» werde dadurch
zerstört.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm
(CDU) rechnet mit einer abschreckenden Wirkung der Return Hubs, weil
Ausreisepflichtige sich seiner Ansicht nach eher für die Rückkehr ins
Herkunftsland entscheiden dürften, als sich in ein solches Zentrum
bringen zu lassen. Throm sagt: «Allein durch ihre Existenz werden wir
eine Steigerung bei der freiwilligen Rückkehr von ausreisepflichtigen
Ausländern erleben.»
SPD-Politiker spricht von «Phantomdebatte»
Der Bundestagsabgeordnete Demir rechnet, was diesen Punkt angeht,
dagegen nicht mit einer raschen Umsetzung. Er sagt: «Bei den Return
Hubs haben wir es mit einer Phantomdebatte zu tun: Ich kenne kein
Land, in dem das Verfahren erfolgen kann.» Bedenken hat er gegen die
geplante Verlängerung der Abschiebehaft. Der SPD-Politiker sagt:
«Abgelehnte Geflüchtete können 24 Monate in Abschiebehaft genommen
werden: Kein Mensch sollte so lange in Haft sein, weil er einen
Asylantrag gestellt hat», sagt der SPD-Innenpolitiker Hakan Demir.
Die Grünen-Abgeordnete Lamya Kaddor kritisiert, die EU folge hier dem
Motto «Aus den Augen, aus dem Sinn». Verantwortung auszulagern,
ersetze keine verantwortungsvolle Politik.
