Einigung zu Return Hubs: Suche nach Drittstaaten läuft noch Von Anne-Beatrice Clasmann, dpa

02.06.2026 15:47

Welcher Staat richtet Abschiebezentren außerhalb der EU ein? Was
würde es kosten? Was ist mit menschenrechtlichen Verpflichtungen? Es
bleiben Fragen. Die Union hofft auf eine abschreckende Wirkung.

Berlin (dpa) - Nach der Einigung auf eine EU-Verordnung für
erleichterte Abschiebungen sieht Bundesinnenminister Alexander
Dobrindt (CSU) gute Chancen, in einigen Monaten mit Drittstaaten
konkrete Vereinbarungen zur Einrichtung sogenannter
Rückführungszentren zu schließen. Er verweist auf entsprechende
Gespräche einer Gruppe von fünf europäischen Staaten und sagt: «Wir

gehen davon aus, dass wir im Laufe diesen Jahres in der Lage sind,
Vereinbarungen dieser Art zu schließen.» Bis solche Abschiebezentren
dann tatsächlich errichtet seien, werde es jedoch voraussichtlich
noch etwas länger dauern.

Worum es genau geht

Die Europäische Union hat am Montagabend den Weg für die Einrichtung
sogenannter Return Hubs und die Verschärfung weiterer Asylregeln
freigemacht. Für Ausreisepflichtige, die nicht mit den Behörden
kooperieren, soll das negative Folgen haben. Ziel der Maßnahmen ist
es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen. Das Parlament und die
EU-Staaten müssen dem Kompromiss noch zustimmen, damit die neuen
Abschieberegeln in Kraft treten können. Dies ist jedoch in der Regel
eine Formalie. Da es sich um eine Verordnung handelt, kämen die neuen
Vorgaben in Deutschland direkt zur Anwendung, das heißt ohne eine
Änderung nationaler Gesetze.

Noch hat sich kein Land gefunden 

In die geplanten Zentren («Return Hubs») außerhalb der Europäischen

Union sollen vollziehbar Ausreisepflichtige kommen, die nicht in ihre
Herkunftsländer zurückgebracht werden können - etwa, weil das
Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen oder die Bundesregierung
keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt.
Welche Länder bereit wären, die Zentren auf ihrem Staatsgebiet
einzurichten, ist offen. Deutschland bemüht sich gemeinsam mit den
Niederlanden, Österreich, Griechenland und Dänemark, Staaten zu
finden.

Ruanda-Modell und Italien-Albanien-Deal

Bislang gab es keinen rechtlichen Rahmen der Europäischen Union für
Drittstaaten-Vereinbarungen zu Abschiebezentren. Entsprechende
Bemühungen Italiens und des europäischen Nicht-EU-Staates
Großbritannien erwiesen sich als kostspielig und rechtlich heikel. 

Der Asyl-Deal zwischen Großbritannien und Ruanda war im April 2024 in
Kraft getreten. Großbritannien wollte irregulär eingereiste Migranten
nach Ruanda abschieben, wo sie die Möglichkeit erhalten sollten, Asyl
zu beantragen. Ruanda sollte im Gegenzug Millionensummen für die
wirtschaftliche und soziale Integration der Migranten bekommen. Doch
nach ihrem Wahlsieg im Juli 2024 kündigte die neue Labour-Regierung
das Abkommen auf.

Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen. Erst ging es
darum, Asylverfahren für bestimmte Gruppen nach Albanien auszulagern.
Später beschloss Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, die dort
errichteten Lager auch für Abschiebehaft nutzen zu wollen. Das Modell
landete wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) - ein
finales Urteil steht noch aus. 

Migrationsforscherin pocht auf menschenrechtliche Standards

Noch sei nicht klar, «welche Staaten sich unter welchen Bedingungen
dazu bereiterklären - und wie hoch die Kosten dafür sein werden»,
gibt die Migrationsforscherin Petra Bendel von der Universität
Erlangen-Nürnberg zu bedenken. Sie sagt, es müsse sichergestellt
werden, «dass die verschiedenen menschenrechtlichen Schutzstandards,
zu denen sich die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet haben -
das Prinzip der Nichtzurückweisung, der Schutz vor willkürlicher
Freiheitsentziehung, verfahrensrechtliche Garantien -, durch
entsprechende Kontrollmechanismen der Europäischen Union
sichergestellt werden». 

Unionspolitiker erwarten sich viel von der Verordnung

Dobrindt sagt, die Einigung zur Rückführungsverordnung werde «nach
Jahren der Unordnung, des Kontrollverlusts und Inkonsequenz an den
europäischen Außengrenzen und in der Migrationspolitik» wieder
deutlich mehr Ordnung zu schaffen. Das Geschäft der Schleuser, die
bisher mit dem Versprechen geworben hätten «Wer einmal den Weg nach
Europa geschafft hat, kann auch dauerhaft hierbleiben.» werde dadurch
zerstört. 

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm
(CDU) rechnet mit einer abschreckenden Wirkung der «Return Hubs»,
weil Ausreisepflichtige sich seiner Ansicht nach eher für die
Rückkehr ins Herkunftsland entscheiden dürften, als sich in ein
solches Zentrum bringen zu lassen. Throm sagt: «Allein durch ihre
Existenz werden wir eine Steigerung bei der freiwilligen Rückkehr von
ausreisepflichtigen Ausländern erleben.» 

SPD-Politiker spricht von «Phantomdebatte»

Der Bundestagsabgeordnete Hakan Demir (SPD) rechnet, was diesen Punkt
angeht, nicht mit einer raschen Umsetzung. Er sagt: «Bei den Return
Hubs haben wir es mit einer Phantomdebatte zu tun: Ich kenne kein
Land, in dem das Verfahren erfolgen kann.» Bedenken hat er gegen die
geplante Verlängerung der Abschiebehaft. Er sagt: «Abgelehnte
Geflüchtete können 24 Monate in Abschiebehaft genommen werden: Kein
Mensch sollte so lange in Haft sein, weil er einen Asylantrag
gestellt hat.» 

Die Grünen-Abgeordnete Lamya Kaddor kritisiert, die EU folge hier dem
Motto «Aus den Augen, aus dem Sinn». Verantwortung auszulagern,
ersetze keine verantwortungsvolle Politik.

Die Innenpolitikerin Clara Bünger (Linke) sieht in der Einigung auf
EU-Ebene eine weitere «Entrechtung Geflüchteter». Menschen ohne
Aufenthaltsrecht drohe künftig die willkürliche Abschiebung in ein
Land, zu dem sie keinerlei Bezüge haben. Eine «weitere Grausamkeit»
sei die geplante Kriminalisierung von Menschen, die nicht an der
eigenen Abschiebung mitwirken.