Zu künftigen Fluggastrechten in der EU weiter keine Einigung
03.06.2026 05:40
Ab welcher Flug-Verspätung haben Reisende Anspruch auf Entschädigung?
Und wie viel Geld bekommen sie? Die EU arbeitet an einer Reform - und
findet noch keinen Kompromiss.
Brüssel (dpa) - Vertreter von EU-Staaten und Europäischem Parlament
haben sich trotz langer Verhandlungen noch nicht auf einen Kompromiss
zu den künftigen Fluggastrechten einigen können. Das Parlament bleibe
weiterhin im Gespräch, sei aber nicht bereit, einen Kompromiss zu
akzeptieren, der die derzeit geltenden Rechte der Fahrgäste
verwässere, hieß es vom Presseservice des Parlaments. Die
Verhandlungen würden wieder aufgenommen. Ein Zeitplan wurde nicht
mitgeteilt.
Die Zeit drängt: Gibt es bis Mitte Juni keine Einigung, scheitert die
bereits 2013 von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform der
Fluggastrechte. Dann bleiben die Rechte von Fluggästen in der EU wie
gehabt.
Streit um Entschädigungen
Parlament und EU-Staaten waren mit sehr unterschiedlichen Forderungen
in die Verhandlungen gegangen. Ein großer Streitpunkt sind die
Entschädigungen bei Verspätungen. Bislang bekommen Reisende in der EU
unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung, wenn ihr Flug
mindestens drei Stunden verspätet ist.
Die EU-Staaten wollen die Grenze künftig höher ansetzen: Sie haben
sich im Juni 2025 für eine Entschädigung ab vier Stunden Verspätung
ausgesprochen, bei Langstreckenflügen sogar erst ab sechs Stunden. Je
nach Entfernung sollen die Passagiere außerdem weniger Geld bekommen.
Deutschland hatte nicht zugestimmt - die Bundesregierung will, dass
es wie bisher ab drei Stunden eine Entschädigung gibt, künftig in
Höhe von 300 Euro, unabhängig von der Entfernung.
Die Parlamentarier wollen, dass Reisende ähnlich entschädigt werden
wie bisher. Ihr Vorschlag aus dem Januar sieht bei Verspätungen ab
drei Stunden oder Flugausfällen folgende Stufen vor:
* 300 Euro bei 1.500 Kilometer Entfernung (bisher: 250 Euro)
* 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung (bisher: 400 Euro)
* 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung (bisher: 600
Euro)
