Urteil: EU-Einstufung von Metas Messenger rechtens
03.06.2026 11:24
Für große Digital-Unternehmen gelten in der EU strengere
Wettbewerbsregeln. Meta wehrte sich vor Gericht gegen die Einstufung
von seinen Diensten. In einem Punkt bekam der Facebook-Konzern Recht.
Luxemburg (dpa) - Die besondere Einstufung des Messengers von
Facebook-Konzern Meta nach EU-Digitalregeln ist dem Gericht der
Europäischen Union zufolge rechtens. Das Gericht in Luxemburg
bestätigte die Klassifizierung als sogenannten Torwächter nach dem
EU-Digitalmarktrecht (Digital Markets Act, kurz DMA). Eine frühere
Einstufung der Onlinedienstes Marketplace erklärte es dagegen für
nichtig. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, es kann noch
Rechtsmittel beim Gerichtshof der Europäischen Union eingelegt
werden.
Die zuständige EU-Kommission hatte in einem Beschluss von September
2023 mehrere Dienste des Internetriesen Meta und anderen
Technologiekonzernen als wichtige Zugangstore zu Verbraucherinnen und
Verbrauchern nach dem DMA eingestuft. Das mächtige Digitalgesetz legt
den als Gatekeeper (Torwächter) benannten Unternehmen besondere
Pflichten auf, um den Wettbewerb auf digitalen Märkten zu sichern.
Mehrere Dienste von Meta als Torwächter eingestuft
Meta hatte gegen die Einstufung des Facebook Messengers sowie des
Marketplace geklagt. Im vergangenen Jahr hatte die Kommission die
Einstufung vom Marketplace zurückgenommen, weil der dafür
erforderliche Schwellenwert für gewerbliche Nutzer nach ihren Angaben
nicht erreicht wurde. Andere Dienste von Meta wie etwa die sozialen
Netzwerke Facebook, Instagram und WhatsApp sowie der
Kommunikationsdienst Messenger sind nach wie vor als wichtige
Zugangskanäle zu Endnutzern benannt.
Das Gericht bemängelte, dass die Kommission bei ihrer Bewertung von
Marketplace als zentraler Plattform für Online-Vermittlungsdienste
einen Rechtsfehler begangen habe. Sie habe sich nur auf bestimmte
Daten gestützt und Änderungen nicht berücksichtigt. Außerdem sei de
r
Beschluss nicht gut genug begründet. Argumente für die Möglichkeit
von Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen Verbrauchern
anzubieten, seien teils «hypothetisch und unvollständig», hieß es i
n
der Mitteilung des Gerichts.
Bei der Benennung des Messengers als Torwächter, etwa bei der
Ermittlung der Schwellenwerte, sei die Kommission dagegen korrekt
vorgegangen, so das Gericht.
Aktuell macht die EU-Kommission 22 Dienste von sechs Unternehmen als
sogenannte Torwächter aus.
