Verlängerung für Ukrainer-Aufnahme - auch für Männer?

03.06.2026 11:51

EU-Staaten diskutieren: Sollen ukrainische Männer einer bestimmten
Altersgruppe künftig vom allgemeinen Schutz ausgenommen werden? Wer
betroffen wäre und welche Regeln künftig gelten könnten.

Brüssel/Berlin (dpa) - Die Innenminister der Europäischen Union
sollen an diesem Donnerstag darüber beraten, ob Männer einer
bestimmten Altersgruppe künftig von der Aufnahmerichtlinie für
Geflüchtete aus der Ukraine ausgeschlossen werden sollen. Wie die
Deutsche Presse-Agentur erfuhr, liegen zwei Vorschläge auf dem Tisch:
Eine Verlängerung der aktuell bis zum 4. März 2027 geltenden
Schutzregelung für alle Ukraine-Flüchtlinge in der aktuellen Fassung
um ein weiteres Jahr oder eine Verlängerung, bei der ukrainische
Männer im Alter zwischen 23 und 60 Jahren vom vorübergehenden Schutz
ausgeschlossen würden.

Sollten die EU-Mitgliedstaaten die zweite Variante bevorzugen und
einem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission zustimmen, würde die
neue Regelung aber wohl nur bei Männern, die neu in die EU kommen,
Anwendung finden. Brüssel bevorzugt demnach die Verlängerung mit
Einschränkungen, würde aber auch die andere Variante unterstützen.
Deutschland sprach sich dafür aus, schon vor der Entscheidung mit der
ukrainischen Regierung dazu das Gespräch zu suchen. 

Bürokratischer Aufwand soll nicht ausufern 

Bei einer Vorbesprechung ging es laut Aufzeichnungen unter anderem um
die Frage, ob eine solche Einschränkung ohne allzu großen
Verwaltungsaufwand umgesetzt werden könnte. Überlegt wird demnach,
dass ein ukrainischer Ausreisestempel genügen könnte, um zu
entscheiden, ob ein Mann legal die Ukraine verlassen hat oder nicht.
Außerdem soll eine Einschränkung für Männer im wehrfähigen Alter,

wenn sie denn beschlossen werden sollte, relativ kurzfristig in Kraft
treten. 

Offiziell teilt ein Sprecher der Europäischen Kommission auf Anfrage
nur mit, die Gespräche zur möglichen Verlängerung des Schutzstatus
liefen. Es gehe darum, die bestmögliche Lösung für die Ukraine und
ihre Bevölkerung zu finden. Bereits seit vergangenem Jahr gibt es in
der EU Pläne, nach einem möglichen Ende des Schutzstatus sowohl die
freiwillige Rückkehr von Ukrainerinnen und Ukrainern in ihre Heimat
als auch langfristige Bleibeperspektiven in den Mitgliedsländern zu
ermöglichen. 

Ukraine-Flüchtlinge müssen in der EU nicht Asyl beantragen 

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine finden in der Europäischen Union
nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie Aufnahme. Wie das
Bundesinnenministerium auf Nachfrage mitteilt, hielten sich zum
Stichtag 7. Februar laut Ausländerzentralregister knapp 1,16
Millionen Menschen in Deutschland auf, die im Kontext des Krieges in
der Ukraine seit dem 24. Februar 2022 nach Deutschland eingereist
waren und denen auf Basis dieser EU-Richtlinie vorübergehender Schutz
gewährt wurde. 

Ukrainische Männer zwischen 18 und 22 Jahren dürfen seit August 2025
wieder ausreisen. Männer zwischen 23 und 60 Jahren unterliegen weiter
einem Ausreiseverbot. Es gibt jedoch verschiedene Ausnahmeregelungen,
etwa für alleinerziehende Männer, Sportler oder Journalisten. In der
Ukraine sind Männer zwischen 18 und 60 Jahren wehrpflichtig und
unterliegen der Wehrerfassung. Für den Kriegsdienst eingezogen werden
aktuell jedoch erst Wehrpflichtige ab 25 Jahren.

Anteil der Männer stieg nach Lockerung der Regeln

Bis September 2025 überwog bei den neu nach Deutschland eingereisten
Flüchtlingen aus der Ukraine pro Monat jeweils der Anteil der Frauen
und Mädchen. Mit der Lockerung der Ausreiseregeln durch die Ukraine
kehrte sich das Verhältnis um. Inzwischen ist jedoch wieder ein
Rückgang zu verzeichnen. Waren im Oktober noch rund 60 Prozent der
Neuankömmlinge aus der Ukraine Männer oder Jungen, so lag ihr Anteil
im April bei knapp 53 Prozent, wie aus einer Antwort der
Bundesregierung auf eine parlamentarische Frage des AfD-Abgeordneten
Sebastian Münzenmaier ausführt. Eine Reform der allgemeinen
Schutzgewährung für Ukrainer sei überfällig, sagt Münzenmaier. 


Die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Clara
Bünger, sagte, ein «Ausschluss von Männern im wehrfähigen Alter w
äre
nicht nur für die Betroffenen fatal, sondern zugleich ein Angriff auf
das Recht auf Kriegsdienstverweigerung». Kriegsdienstverweigerung sei
ein Menschenrecht, das in der Ukraine nicht gewährleistet sei.
Deshalb müsse diesen Menschen Schutz gewährt werden.

Tschechien nahm in Relation zur Bevölkerung die meisten auf 

Nach Daten der EU hielten sich im März knapp 29 Prozent der 4,33
Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine, die in den Mitgliedstaaten
vorübergehenden Schutz gemäß der Richtlinie erhalten haben, in
Deutschland auf, rund 22 Prozent in Polen und 9 Prozent in
Tschechien.