Experte erwartet viele Klagen zur EU-Asylrechtsreform
03.06.2026 13:40
Was ändert sich mit der EU-Asylreform? Ein Sozialrechtler sieht viele
offene Fragen, auch was Schnellverfahren angeht - und betont
Verbesserungen etwa für Kinder bei Gesundheit und Schulbesuch.
Berlin (dpa) - Die ab kommender Woche geltenden neuen EU-Regeln zum
Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) werden nach Einschätzung
des Asylexperten Constantin Hruschka eine Welle von Klagen nach sich
ziehen. «Viele Regelungen der GEAS-Reform sind bislang unklar oder
schwer verständlich», heißt es in einer Analyse, die der
Sozialrechtler der Evangelischen Hochschule Freiburg für den
Mediendienst Integration verfasst hat. Es sei daher zu erwarten, dass
viele Fragen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt werden
müssten.
Wird die Beschleunigung funktionieren?
Hruschka bezweifelt auch, dass die mit der Reform, die ab dem 12.
Juni in der Europäischen Union gilt, angestrebte Beschleunigung der
Asylentscheidungen erreicht wird. Die Erfahrung zeige, dass
zusätzliche Regeln die Asylverfahren verzögerten, statt sie zu
beschleunigen, schreibt er. Es sei daher zu erwarten, dass die neuen
Regelungen zunächst «eine zusätzliche Bürokratisierung des
Asylverfahrens» auslösen werden. Zudem werde das reguläre Verfahren
zur Ausnahme, da über die Anträge vieler Schutzsuchender in Grenz-
oder Schnellverfahren entschieden werden dürfte.
Neben den geplanten Verschärfungen beinhalte die Reform auch einige
Verbesserungen für die Betroffenen, etwa was das Recht von Kindern
auf eine bessere Gesundheitsversorgung und einen früheren Schulbesuch
angeht, sagt Hruschka.
Die zentralen Elemente der Reform:
* Die Reform sieht vor, dass Asylverfahren an den EU-Außengrenzen
durchgeführt werden sollen, wo Schutzsuchende erstmals ankommen.
Menschen mit geringen Aussichten auf Schutz sollen dort festgehalten
und bei einem negativen Bescheid abgeschoben werden. Maßstab ist
dabei eine Schutzquote von unter 20 Prozent für Menschen aus dem
jeweiligen Herkunftsland. Auch Menschen, denen Identitätstäuschung
vorgeworfen wird oder die als Sicherheitsrisiko eingestuft werden,
sollen dieser Art des Schnellverfahrens unterzogen werden.
* Im Zuge der Reform wird ein Solidaritätsmechanismus eingeführt,
der die Verteilung von Asylsuchenden sowie den Ausgleich finanzieller
Belastungen unter den EU-Staaten regeln soll.
* Zudem müssen alle Asylbewerber ein sogenanntes Screening
durchlaufen, das Gesundheitskontrollen und die Speicherung
biometrischer Daten umfasst.
* Im Grenzverfahren muss das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (Bamf) binnen acht Wochen entscheiden. Auch für ein
mögliches Klageverfahren im Anschluss gelten knappe Fristen.
