EU weist neuen US-Zolldrohungen wegen Zwangsarbeit zurück

03.06.2026 15:01

US-Präsident Donald Trump brauchte eine neue Begründung für Zölle a
uf
Waren aus der EU. Seine Regierung liefert nun eine. In Brüssel wird
der Kopf geschüttelt.

Brüssel (dpa) - Die EU weist die neuen US-Zolldrohungen wegen eines
angeblich unzureichenden Vorgehens gegen Zwangsarbeit als unbegründet
zurück. Ein Sprecher der EU-Kommission verwies nach den jüngsten
Ankündigungen aus Washington darauf, dass die EU bereits 2024 eine
Verordnung für ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten
beschlossen hat. Diese sieht vor, dass Wirtschaftsakteure in
Zwangsarbeit hergestellte Produkte ab dem 14. Dezember 2027 nicht
mehr auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringen dürfen. Bei Verstößen
soll es Sanktionen geben.

«Die Europäische Union teilt die Bedenken der Vereinigten Staaten
hinsichtlich Zwangsarbeit uneingeschränkt und bleibt fest
entschlossen, diese durch konkrete Maßnahmen aus globalen
Lieferketten zu beseitigen», sagte der Sprecher. Die EU-Verordnung
über Zwangsarbeit sei eines der weltweit ambitioniertesten
Instrumente dieser Art.

Zudem erinnerte der Sprecher daran, dass sich
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und US-Präsident
Donald Trump im vergangenen Sommer darauf verständigt hatten, durch
Zusammenarbeit einen starken Schutz international anerkannter
Arbeitnehmerrechte zu gewährleisten und dies auch im Hinblick auf die
Beseitigung von Zwangsarbeit in Lieferketten.

Lange: «Vorwürfe sind schlichtweg aus der Luft gegriffen»

Ähnlich äußerte sich auch der Vorsitzende des Handelsausschusses des

Europäischen Parlaments, Bernd Lange. Der SPD-Politiker bezeichnete
die US-Vorwürfe als «schlichtweg aus der Luft gegriffen» und das
Verfahren als «absurd». Nachdem der Oberste Gerichtshof wesentliche
Teile von Trumps bisherigen Zöllen aufgehoben habe, suche die
US-Regierung nun aktiv nach einer neuen Rechtsgrundlage für ihre
willkürliche Zollpolitik, erklärte er. Zu diesem Zweck werde nun
jeder erdenkliche Vorwand genutzt, um bestehende Zölle zu
rechtfertigen oder neue vorzubereiten. Der Ansatz folge dabei dem
Motto: «Was nicht passt, wird passend gemacht.»

Die entscheidende Frage werde sein, ob der vorgeschlagene Zollsatz
von 10 Prozent unter die Vereinbarungen des Zolldeals aus dem
vergangenen Sommer falle, weil neben den vorgeschlagenen 10 Prozent
weiter die sogenannten Meistbegünstigungszölle (MFN) erhoben werden
sollten. «Für zahlreiche Produkte könnten die Gesamtzollsätze damit

oberhalb der im Turnberry-Abkommen vereinbarten Grenze von 15 Prozent
liegen», sagte Lange. Aus Sicht des Parlaments sei aber klar: «Alles,
was über die in Schottland vereinbarten 15 Prozent hinausgeht, ist
inakzeptabel.»