Verspätungen und Co.: Diskussionen über Rechte für Fluggäste
03.06.2026 16:25
In Brüssel soll sich bald entscheiden, welche Rechte Fluggäste in der
EU künftig bei Problemen haben. Die Zeit drängt.
Brüssel (dpa) - Vertreter der EU-Staaten und des Europäischen
Parlaments streiten über eine Reform der Fluggastrechte. Bei einer
Verhandlungsrunde, die am Dienstagmittag begonnen hatte, gab es bis
Mittwochnachmittag keine Einigung.
Diskutiert wurde zuletzt nach Angaben der zyprischen
Ratspräsidentschaft vor allem über Entschädigungsregelungen bei
Verspätungen. Dabei ging es insbesondere darum, ab welchem Zeitpunkt
Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung in welcher Höhe haben
sollen und was als außergewöhnliche Umstände zählt, unter denen die
Fluggesellschaften von der Pflicht befreit sind.
Die Verhandlungen würden in kleiner Runde fortgeführt und könnten
sich wegen anderer Termine der Beteiligten möglicherweise noch Tage
ziehen, hieß es von den Zyprern. Der Inselstaat hat turnusmäßig den
Vorsitz unter den EU-Staaten und organisiert deshalb Verhandlungen.
Unklar, wann es weitergeht
Ein Sprecher des Europaparlaments teilte mit, das Kernteam verhandle
weiter. Es gebe noch keinen genauen Zeitplan - aber die rechtliche
Frist 15. Juni, um eine Einigung zu finden. Ansonsten scheitert das
Gesetzesvorhaben.
Die Politiker arbeiten seit langem an einer Reform. Am Dienstagmittag
hatte ein entscheidender Verhandlungstermin begonnen, der am frühen
Morgen unterbrochen worden war, ohne dass eine Gesamteinigung
gefunden worden war.
Das gilt bisher bei Verspätungen
Bislang haben Reisende bei Flugverspätungen ab drei Stunden unter
bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe
richtet sich nach der Entfernung. Das Konzept will das
Europaparlament grundsätzlich beibehalten, aber die Beträge leicht
anheben.
Die Mitgliedstaaten hatten sich dagegen im vergangenen Jahr dafür
ausgesprochen, Entschädigungen künftig erst ab vier Stunden
Verspätung zur Pflicht zu machen. Die Bundesregierung setzte sich
stattdessen dafür ein, dass es wie bisher ab drei Stunden eine
Entschädigung gibt, aber einen Pauschalbetrag unabhängig von der
Entfernung.
