Staaten dürfen zu Scheinehen ermitteln - trotz Unionsbürgerschaft
04.06.2026 12:25
Ein Mann in Irland ging eine Scheinehe ein und erlangte die
Unionsbürgerschaft. Der EuGH hat nun darüber entschieden, ob ihm die
damals erlangten Rechte rückwirkend aberkannt werden dürfen.
Luxemburg (dpa) - Ein EU-Mitgliedsstaat darf wegen eines Betrugs im
Zusammenhang mit einer Scheinehe ermitteln und dessen Vorliegen
feststellen - auch nachdem die betroffene Person die
Staatsangehörigkeit dieses Staats erworben hat. Das entschied der
Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Diese Befugnis könne es unter Beachtung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit und der Verfahrensgarantien ermöglichen, zu ein
em
späteren Zeitpunkt Konsequenzen zu ziehen. Dazu gehöre auch ein
Entzug der Staatsangehörigkeit und damit des Status als Unionsbürger,
sofern dabei die Anforderungen des Unionsrechts eingehalten werden,
teilte der EuGH mit.
Eine EU-Richtlinie ermächtigt die Mitgliedstaaten, bei Betrug oder
Rechtsmissbrauch gewährte Rechte zu widerrufen. Der EuGH entschied
nun, dass die Vorschriften dieser Richtlinie auch angewandt werden
können, wenn die betroffene Person in der Zwischenzeit bereits eine
Unionsstaatsbürgerschaft erlangt hat.
Zur Begründung teilte er mit, dass eine gegenteilige Auslegung das
Ziel der Bekämpfung von Scheinehen und betrügerischen Praktiken, die
oft erst spät aufgedeckt werden, gefährden würde.
Irisches Gericht hatte Scheinehe festgestellt
Im konkreten Fall geht es um einen Mann, der einem irischen Gericht
zufolge mit einem Studentenvisum nach Irland eingereist war und kurz
vor Ablauf des Visums eine Unionsbürgerin heiratete. Dadurch erhielt
er ein Aufenthaltsrecht und nach fünf Jahren auch die irische
Staatsbürgerschaft. Weitere drei Jahre später habe er sich von seiner
Ehefrau geschieden.
Ein Jahr später habe eine weitere Drittstaatsangehörige den Angaben
zufolge ein Aufenthaltsrecht in Irland beantragt - mit der
Begründung, sie sei Mutter eines Kindes mit irischer
Staatsangehörigkeit, dessen Vater der erwähnte Mann sei. Daraufhin
ermittelten die irischen Behörden und stellten fest, dass der Mann
die Ehe nur zum Schein geschlossen hatte. Der Mann hatte anschließend
vor den irischen Gerichten geklagt.
