Regeln für Handwerker in NRW - Brüssel leitet Verfahren ein
04.06.2026 15:19
Eine Sonderregel in NRW verursacht Kritik: Maurer und Zimmerleute,
die bestimmte Bauanträge stellen wollen, müssen in NRW leben oder
niedergelassen sein. Die EU-Kommission sieht einen Rechtsverstoß.
Brüssel (dpa) - Die EU-Kommission leitet ein Verfahren gegen
Deutschland wegen der Wohnsitzvorgabe für bestimmte Handwerker in NRW
ein. Nordrhein-Westfalen schreibe als einziges Bundesland vor, dass
Handwerker bestimmter Gewerke wie Maurer oder Zimmerleute, die
Bauanträge für kleinere Gebäude stellen möchten, in diesem Bundesla
nd
wohnhaft, niedergelassen oder beschäftigt sein müssen, kritisiert die
Behörde.
Das hindere Handwerker aus anderen Bundesländern und anderen
EU-Staaten daran, diese Dienstleistung zu erbringen und sei ein
Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit in der EU. Deutschland hat
nun zwei Monate Zeit, auf die Beanstandungen zu reagieren.
