Deutschland bricht bei Entgelttransparenz EU-Recht
07.06.2026 00:05
Frauen und Männer sollen für gleiche Arbeit das gleiche Gehalt
bekommen. Dabei sollen neue EU-Regeln helfen. Deutschland setzt sie
nicht rechtzeitig um. Droht nun ein Strafverfahren?
Brüssel/Berlin (dpa) - Deutschland hat neue Regeln zur
Lohntransparenz nicht umgesetzt und verstößt damit von diesem Montag
an gegen EU-Recht. An diesem Sonntag läuft eine Frist ab, bis zu der
die EU-Staaten Zeit hatten, ihr nationales Recht anzupassen. Das
Bundesfamilienministerium hatte jüngst mitgeteilt, das deutsche Recht
solle erst in den kommenden Monaten bis Anfang 2027 angepasst werden.
Die EU-Kommission muss nun entscheiden, ob sie ein Strafverfahren
gegen Deutschland einleitet. Sollte das Recht in den nächsten Monaten
wirklich angepasst werden, könnte sie auch davon absehen.
Das soll sich ändern
Frauen verdienen bisher im Durchschnitt weniger als Männer. In
Deutschland ist ihr Bruttostundenlohn laut Eurostat-Zahlen von 2024
(jüngste verfügbare Daten) im Durchschnitt 15,6 Prozent niedriger.
EU-weit liegt der Unterschied bei 11,1 Prozent.
Damit sich das ändert, sollen Beschäftigte unter anderem Auskunft
darüber verlangen können, wie hoch das durchschnittliche Entgelt für
vergleichbare Tätigkeiten ist, aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Auch
müssen Arbeitgeber ab 100 Beschäftigten künftig regelmäßig zur
Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern Bericht erstatten.
Arbeitgeber müssen zudem Bewerberinnen und Bewerber frühzeitig über
Einstiegsentgelte informieren und dürfen nicht nach dem bisherigen
Gehalt fragen.
Die Richtlinie zur Entgelttransparenz war 2023 von den EU-Staaten und
dem Europaparlament beschlossen worden. Die damalige deutsche
Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte sich bei der Abstimmung
im Rat der EU-Staaten enthalten. Seitdem stand der 7. Juni 2026 als
Frist für die Umsetzung fest.
Deutschland will Veränderungen
Familienministerin Karin Prien (CDU) sagte in einem am Freitag
veröffentlichten «Politico»-Podcast, Deutschland sei «auch mit
anderen europäischen Partnerländern» im Gespräch, um noch
Veränderungen bei Umsetzungsfristen und Inhalten zu erreichen. «Aber
am Ende des Tages werden wir wahrscheinlich um eine bürokratiearme
Umsetzung jedenfalls nicht umhinkommen.» Entgeltgleichheit müsse aber
weiter politisches Ziel sein, sagte Prien.
Eine Sprecherin des Ministeriums hatte vor kurzem mitgeteilt, die
Richtlinie solle «aufs Notwendige beschränkt, möglichst bürokratiea
rm
und wirksam» umgesetzt werden. Als Grund für die Verzögerung nannte
sie die wirtschaftliche Lage. Berichtspflicht und Auskunftsanspruch
sollen demnach erstmals zum Juni 2028 fällig werden. Zuvor hatte die
«Zeit» über die Verzögerung berichtet.
Viele Frauen verdienen weniger
Hintergrund für die Lohnunterschiede sind nach Angaben der
EU-Kommission systematische Ungleichgewichte - etwa, dass die
Angebote für Kinderbetreuung nicht ausreichend seien und Frauen
unverhältnismäßig viel Verantwortung für die unbezahlte
Kinderbetreuung tragen. Frauen legten deshalb längere Karrierepausen
ein. Ein weiterer Grund seien Stereotype, die sich auf Bildung,
Einstellung und Beförderung auswirken.
Deutschland hat seit 2017 ein eigenes Entgelttransparenzgesetz, das
nun angepasst wird. Es erlaubt etwa Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern, Auskunft darüber zu verlangen, was andere Beschäftigte
mit ähnlicher Arbeit in ihrer Firma verdienen. Ein
Regierungsgutachten ergab 2023 aber, dass die Regelung kaum genutzt
werde, unter anderem, weil Betroffene befürchteten, so ein
Auskunftsersuchen könne von ihren Vorgesetzten negativ bewertet
werden.
