Neues «Asylgrenzzentrum» am Düsseldorfer Flughafen
09.06.2026 16:48
In jahrelangen Auseinandersetzungen hat sich die EU nun auf eine
Reform für ein gemeinsames Asylsystem verständigt. Auch in NRW ist
viel Neues umzusetzen. Was das für Schulen und Kommunen bedeutet.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Reform eines gemeinsamen europäischen
Asylsystems bringt eine spezielle Flüchtlingseinrichtung für
Einreisen über Flughäfen auch nach Düsseldorf. Auf dem Gelände des
Flughafens soll bis Mitte 2028 ein Neubau für sogenannte
Asylgrenzverfahren errichtet werden. Dort werden 50 bis 60 von
bundesweit 374 dafür vorgesehenen Plätzen entstehen, kündigte
Nordrhein-Westfalens Fluchtministerin Verena Schäffer an.
Damit entstehe in NRW eines von bundesweit sechs Asylgrenzzentren.
Eine Übergangslösung, die voraussichtlich schon Anfang 2027 in
Betrieb gehen könne, werde in einer derzeit leerstehenden zentralen
Unterbringungseinrichtung in Ratingen geschaffen. Für die Kosten der
Einrichtungen gebe es eine Zusage des Bundes.
Monatelang festgesetzt
«Das sind geschlossene Einrichtungen, aber keine Haftanstalten»,
erklärte die Grüne. Es handle sich um Unterbringungseinrichtungen mit
Bewegungsfreiheit im Gebäude und auf dem Außengelände sowie Freizeit-
und Betreuungsangeboten. Die dort Untergebrachten dürften die
Einrichtungen für die Dauer ihrer Verfahren aber nicht oder nur
begleitet verlassen - etwa für Arzt- oder Gerichtstermine.
Die Asylgrenzzentren sollen gemäß den neuen EU-Regularien
verpflichtend für Personen sein, die über die Flughäfen kommen und
eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
* Einreise aus Herkunftsländern, bei denen in mindestens 80 Prozent
der Fälle EU-weit kein Schutzstatus anerkannt wird.
* Einreise von Personen, die die Behörden über ihre Identität
getäuscht haben.
* Einreise von Personen, die eine Gefahr für die nationale
Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstellen.
Die Aufenthaltsdauer in den Zentren betrage maximal sechs Monate,
erläuterte Schäffer - davon höchstens drei Monate für das
beschleunigte Asylverfahren des Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge. Darunter fallen etwa Angehörige sicherer
Herkunftsstaaten oder Asylsuchende mit offensichtlich unbegründeten
Anträgen. Die Bundespolizei hat eine Frist von drei Monaten, falls
eine Rückführung ansteht.
Flüchtlingskinder schneller in Regelschulen
Ein zentraler Punkt in der EU-Asyl-Reform ist für Schäffer, dass
geflüchtete Kinder künftig in der Regel zwei Monate nach einem
Asylantrag, spätestens aber nach drei Monaten eine Regelschule
besuchen sollen. «Das ist aus meiner Sicht eine sehr wichtige
Verbesserung, weil dieser Schritt die Startchancen von Kindern in
Deutschland verbessert und ihnen die Chance auf schnelleres Lernen
und Kennenlernen gibt», erklärte die Grüne.
«Um das zu erreichen, werden wir Familien mit schulpflichtigen
Kindern in Nordrhein-Westfalen zukünftig schneller aus den
Landeseinrichtungen an die Kommunen zuweisen», sagte Schäffer. Bisher
seien dafür sechs Monate vorgesehen gewesen.
Zielmarke für die Umsetzung sei bereits das nächste Schuljahr. Ende
Mai seien knapp 7.000 Personen in den Aufnahmeeinrichtungen des
Landes gewesen - darunter 710 Kinder, berichtete Schäffer.
Was für die Sicherheit getan wird
Die EU-Staaten hätten sich darüber hinaus auf ein einheitliches
Verfahren zur Registrierung unerlaubt eingereister Personen
verständigt. In NRW werde das «Screening» zu Beginn des Aufenthalts
in Deutschland in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum
durchgeführt. Dazu zählen vier Schritte:
* Klärung und Verifizierung der Identität. Dazu gehöre auch die
Abnahme biometrischer Daten - also Gesichtsbilder und Fingerabdrücke.
* Sicherheitskontrolle mit Abgleich der nationalen und europäischen
Datenbanken. Das übernehme die Polizei in NRW.
* Klärung, ob eine besondere Schutzbedürftigkeit vorliegt - etwa
bei Minderjährigen, Schwangeren, Behinderungen oder auch bei Opfern
von Folter oder Menschenhandel.
* Gesundheitsüberprüfung - auch in Hinblick auf ansteckende
Krankheiten.
