EU einig: Mehr digitale statt gedruckte Anleitungen

09.06.2026 21:49

Standardmäßig digital: Eine Reihe von Produkten soll künftig in der
EU auch ohne gedruckte Anleitung auskommen können. Den Verbrauchern
ist aber ein Recht vorbehalten.

Brüssel (dpa) - Verbraucher in der EU sollen künftig bei manchen
Produkten keine gedruckte, sondern eine digitale Bedienungsanleitung
bekommen. Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedsländer
einigten sich auf entsprechende Regelanpassungen, wie die derzeitige
zyprische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte. 

Die Liste der speziellen Waren, denen Verkäufer künftig nicht mehr
unbedingt eine Anleitung in Papierform beilegen müssen, ist
umfangreich. Neben Glühbirnen oder Batterien für E-Fahrräder finden
sich darauf auch Fahrzeuge wie etwa Sportboote und Jetskis wieder. 

Unternehmen sollen mehr digitalisieren können 

Auch spezielle Industrieprodukte wie Schiffsausrüstung oder Aufzüge
sollen von den Vereinfachungen erfasst werden. Das Ziel: Unternehmen
sollen Informationspflichten öfter digital abwickeln können und
weniger drucken müssen. Wer eines der betroffenen Produkte erworben
hat, soll der Einigung nach aber auch weiterhin das Recht auf eine
gedruckte Anleitung haben - muss diese dann aber explizit vom
Verkäufer einfordern. 

Der CDU-Europaabgeordnete Andreas Schwab teilte nach den
Verhandlungen mit, die Einigung sei ein handfestes Praxisbeispiel für
bessere Rechtsetzung in Europa. «Informationen werden dadurch
leichter zu aktualisieren, zugänglicher und nachhaltiger», fügte der

deutsche Politiker hinzu. 

Weniger Bürokratie für mittelgroße Unternehmen? 

Unterhändler einigten sich am Vormittag zudem auf Vereinfachungen für
mittelgroße Unternehmen. Für sie sollen künftig mehrere Ausnahmen
gelten, von denen bisher nur Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
profitieren - zum Beispiel bestimmte vereinfachte
Offenlegungsvorschriften und Sorgfaltspflichten. 

Dafür wird eine neue Unternehmenskategorie geschaffen, die
sogenannten Small Mid-Cap-Unternehmen (SMC). Darunter zählen der
Einigung zufolge Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten und
entweder einem Umsatz von bis zu 200 Millionen Euro oder einer
Bilanzsumme von bis zu 172 Millionen Euro. Das soll Unternehmen, die
schon etwas gewachsen sind, wettbewerbsfähiger machen. 

Die erzielte Einigung muss noch vom Plenum des EU-Parlaments und den
Mitgliedsländern abgenickt werden, bevor sie in Kraft treten kann.
Die Maßnahmen gehören zu einem EU-Projekt, das Bürokratie abbauen
soll.