CDU-Mann im Visier: Gericht stärkt EU-Ermittlern den Rücken

10.06.2026 16:53

Die Europäische Staatsanwaltschaft stößt bei Ermittlungen wiederholt

auf Widerstände bei EU-Institutionen. Im Fall eines CDU-Politikers
stellte sich das Gericht der EU nun auf die Seite der Ermittler.

Luxemburg (dpa) - Das Gericht der EU hat der Europäischen
Staatsanwaltschaft (EUStA) bei Ermittlungen gegen den früheren
deutschen EU-Rechnungshofpräsidenten Klaus-Heiner Lehne den Rücken
gestärkt. Das erstinstanzliche Gericht in Luxemburg erklärte die
Entscheidung des Rechnungshofs, die Verschwiegenheitspflicht von
zwölf Beamten nicht aufzuheben, für nichtig. Der Rechnungshof hatte
argumentiert, dies würde die Immunität der Verdächtigen faktisch
umgehen und den Interessen der EU widersprechen. Neben Lehne sind
auch noch andere Personen im Visier der EUStA (auf Englisch: Eppo).

Die Ermittler hatten die Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht von
Rechnungshof-Mitarbeitern beantragt, weil sie diese als Zeugen
vernehmen wollten. Das Urteil kann noch vor dem Gerichtshof der
Europäischen Union angefochten werden.

Hintergrund der EUStA-Ermittlungen ist ein Bericht der
Anti-Betrugsbehörde Olaf aus dem Jahr 2022. Zuvor hatte es Vorwürfe
gegen den Rechnungshof und seinen damaligen Chef Lehne gegeben. Die
französische Zeitung «Libération» hatte berichtet, dass Angestellte

Wohngeld in Luxemburg erhielten, obwohl sie gar nicht dort lebten.
Dazu sind die Rechnungsprüfer eigentlich verpflichtet. Als Ausgleich
bekommen sie eine finanzielle Zulage. Lehne hatte die Vorwürfe
zurückgewiesen. Der CDU-Politiker war vor seinem Job beim
Rechnungshof rund zwei Jahrzehnte Europaabgeordneter gewesen.

EU hat Interesse an Beweiserhebung 

In seiner Entscheidung erklärte das EU-Gericht, die Aufhebung der
Verschwiegenheitspflicht dürfte nur versagt werden, wenn
«schwerwiegende, vitale» Interessen der EU betroffen seien. Der
Antrag zur Zeugenvernehmung sei etwas anderes als ein Antrag auf
Aufhebung der Immunität von Verdächtigen. Außerdem stellte das
Gericht klar: Es liegt gerade im Interesse der Union, der EUStA die
Beweiserhebung zu ermöglichen, damit diese gegebenenfalls über die
Einstellung des Verfahrens entscheiden könne.

Die EU-Generalstaatsanwältin Laura Kövesi bezeichnete die
Entscheidung als wegweisendes Urteil. «Vertraulichkeitsvorschriften
und Immunitäten dienen dem Schutz des ordnungsgemäßen Funktionierens

der Institutionen und nicht dazu, die Wahrheitsfindung zu
verhindern», so Kövesi. Der Rechnungshof teilte mit, er werde die
Urteilsbegründung eingehend prüfen, «um die erforderlichen
Schlussfolgerungen zu ziehen».

Kommt auch Klage im Fall Niebler?

Brisant ist das Urteil, weil sich nicht nur beim Rechnungshof
Widerstand gegen Ermittlungen der EUStA regt, die Straftaten zum
Nachteil der finanziellen Interessen der EU untersucht. Im
vergangenen Monat stimmte das Europaparlament knapp dagegen, die
Immunität der deutschen CSU-Europaabgeordneten Angelika Niebler
aufzuheben. Es verhinderte so vorerst weitere Untersuchungen wegen
eines möglichen Missbrauchs von EU-Geldern.

Der Grünen-Europaabgeordnete Daniel Freund kommentierte nach dem
Urteil: «Es lohnt sich nicht, sich hinter Schweigepflicht und
Immunität zu verstecken, wenn die Europäische Staatsanwaltschaft
anklopft.» Das Urteil dürfte auch Niebler zu denken geben. Falls die
EUStA auch in ihrem Fall erfolgreich klagen würde, würden die
Ermittlungen zukünftig wieder an Fahrt aufnehmen, sagte Freund.