Neues EU-Asylrecht: Änderungen auf den letzten Drücker
10.06.2026 17:45
Wie wirkt sich die neue EU-Asylverordnung auf laufende Verfahren aus?
Das Innenministerium plant eine kurzfristige Anpassung - Kritik kommt
aus der Opposition.
Berlin (dpa) - Bei der Anwendung der ab Freitag geltenden neuen
europäischen Asylregeln in Deutschland muss die Koalition auf den
letzten Metern noch Änderungen vornehmen. Grund dafür ist eine
fehlerhafte Formulierung im Text des Gesetzes, mit dem das Gemeinsame
Europäische Asylsystem (GEAS) in deutsches Recht umgesetzt wird.
Darin heißt es, die neue Verordnung, nach der künftig entschieden
wird, wer schutzberechtigt ist und wer nicht, solle nicht auf bereits
laufende Asylverfahren angewendet werden. Später fiel dann wohl
jemandem auf, dass die entsprechende EU-Verordnung jedoch genau dies
verlangt.
Abstimmung am ersten Geltungstag der neuen Regeln
In einer Antwort auf eine Frage der Abgeordneten Clara Bünger (Linke)
führt das Ministerium nun aus, die Prüfung von Asylanträgen richte
sich ab dem 12. Juni nach der neuen Verordnung, und «eine
Unterscheidung zwischen laufenden Verfahren und neuen Anträgen ab
diesem Datum wird nicht gemacht». Die Bundesregierung beabsichtige
die anderslautende Regelung im bereits verabschiedeten Asylgesetz zum
1. Oktober zu streichen und habe dafür einen entsprechenden
Regelungsvorschlag an einen Entwurf zu einem anderen Gesetz
angehängt. Über den soll an diesem Freitag im Bundestag final beraten
und abgestimmt werden.
Übergangsphase
Der 1. Oktober sei der frühestmögliche Zeitpunkt, zu dem das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die aufgrund der
geänderten Rechtslage erforderlichen Anpassungen in operativer und
technischer Hinsicht vornehmen könne, führt das Innenministerium in
seiner Antwort an die Abgeordnete weiter aus. Für den Zeitraum
zwischen dem 12. Juni und dem 30. September habe man das Bamf
angewiesen, in Fällen, in denen sich aufgrund der neuen Verordnung
ein für die Antragsteller günstigerer Entscheidungsmaßstab ergebe als
nach den alten Regeln, bereits den Maßstab der neuen Verordnung
anzuwenden.
Kopfschütteln in der Linksfraktion
Bünger wirft dem Ministerium vor, unnötiges Chaos zu stiften. Sie
sagt: «Es ist unverantwortlich, wenn infolge der wirren Gesetzgebung
unklar ist, ab wann welche Regeln gelten zu der Frage, wer Schutz
erhalten soll und wer nicht.»
