Covid-Impfstoffdeals: Gutachten sieht Verstoß der EU-Kommission

11.06.2026 11:26

Milliarden für Impfdosen, aber keine volle Transparenz? Ein Gutachter
am höchsten europäischen Gericht rügt die EU-Kommission. Das letzte
Wort ist aber noch nicht gesprochen.

Luxemburg (dpa) - Die EU-Kommission hat einem Gutachter am
Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zufolge zu Unrecht
Informationen zu Corona-Impfstoffverträgen zurückgehalten.
Generalanwalt Athanasios Rantos schlug vor, entsprechende Urteile der
Vorinstanz gegen die Brüsseler Behörde zu bestätigen. Die
Richterinnen und Richter am EuGH folgen der Einschätzung der
Generalanwältinnen und Generalanwälte oft, aber nicht immer. Mit
einer Entscheidung ist in einigen Monaten zu rechnen.

Namen und Vertragsklauseln in Dokumenten geschwärzt

Die EU-Kommission hatte während der Corona-Pandemie in den Jahren
2020 und 2021 im Namen der Mitgliedstaaten Verträge mit
Pharmaunternehmen verhandelt und den Kauf von Impfstoff
abgeschlossen. Zuständig für die Verhandlungen war ein Team aus
einigen Kommissions-Beamten und Fachleuten aus den Ländern. Laut
Mitteilung des EU-Gerichts wurden 2,7 Milliarden Euro freigegeben, um
eine verbindliche Bestellung von über einer Milliarde Impfstoffdosen
aufzugeben.

In veröffentlichten Verträgen wurden Namen der Mitglieder des
Verhandlungsteams und bestimmte Vertragsklauseln über die
Entschädigung der Pharmaunternehmen geschwärzt - laut Kommission zum
Schutz etwa von Privatsphäre und geschäftlichen Interessen. 

Besonderes öffentliches Interesse an Transparenz

Generalanwalt Rantos wies auf ein besonderes öffentliches Interesse
hin, transparent mit den Verhandlungen über die Impfstoff-Verträge
umzugehen. Nur anonymisierte Erklärungen über mögliche
Interessenkonflikte der Verhandlungsführer offenzulegen, reiche nicht
aus, um deren Unparteilichkeit wirksam überprüfen zu können. Bei den

Entschädigungsklauseln hält der Generalanwalt das Argument der
Kommission für nicht ausreichend belegt, dass eine Offenlegung
Geschäftsinteressen der Pharmaunternehmen schädige.

EU-Abgeordnete und Privatpersonen forderten 2021 den Zugang zu den
Verträgen und anderen Dokumenten, um ihre Bedingungen zu verstehen
und sich von der Wahrung des öffentlichen Interesses zu überzeugen.
Die EU-Kommission unter Leitung der deutschen CDU-Politikerin Ursula
von der Leyen gewährte diesen aber nur teilweise. Gegen die
Entscheidung der Brüsseler Behörde zogen die Parlamentarier und
Privatpersonen vor das Gericht der EU. Es entschied 2024 zu ihren
Gunsten. Die Kommission hatte die Urteile vor dem EuGH angefochten.