Was die EU-Asylreform bringen soll Von Niklas Treppner und Anne-Beatrice Clasmann, dpa
11.06.2026 14:48
In Europa gelten verschärfte Regeln für Asylsuchende. Effektivere
Verfahren sollen verhindern, dass Schutzsuchende in der EU
weiterziehen. Was das neue System bringt, muss sich in der Praxis
erweisen.
Brüssel (dpa) - Schnellere Asylverfahren, mehr Solidarität zwischen
den EU-Ländern und demnächst vielleicht auch Abschiebezentren in
Drittstaaten? Die Europäische Asylreform (Geas) tritt an diesem
Freitag in Kraft. Sie soll einen jahrelangen Streit zwischen den
EU-Staaten beilegen und Migration besser steuern. Für Schutzsuchende
könnten die Regeländerungen deutliche Einschnitte mit sich bringen.
Auch für Deutschland, das eine Zeit lang Hauptzielstaat von
Asylsuchenden in Europa war, hat die Geas-Reform Folgen.
Die wichtigsten Änderungen und was sie bringen sollen im Überblick:
Warum brauchte es eine Reform?
Für ein Asylverfahren ist immer das EU-Land zuständig, in dem ein
Schutzsuchender zuerst registriert wurde - meist Staaten an den
Außengrenzen wie Italien oder Griechenland. Jahrelang gab es deshalb
Streit: Während sich die Staaten an den Außengrenzen mit den vielen
Flüchtlingen alleingelassen fühlten, pochten Länder wie Deutschland
und Frankreich auf die Zuständigkeitsregeln. Italien oder
Griechenland weigerten sich in vielen Fällen, Schutzsuchende, die
bereits nach Deutschland weiter geflüchtet waren, zurückzunehmen.
Was ändert sich für die Staaten an den Außengrenzen?
Um einen Ausgleich zu schaffen und diesen Konflikt beizulegen, sieht
die Asylreform einen Solidaritätsmechanismus vor. Zuständig für das
Asylverfahren bleiben weiterhin die Staaten an EU-Außengrenzen. Sie
sollen aber künftig von den anderen Mitgliedsländern mit finanziellen
Beiträgen, Sachleistungen oder der Übernahme von Asylsuchenden
entlastet werden.
Was bedeutet das für Deutschland?
Deutschland muss zu einem bereits ausverhandelten Solidaritätspool
für das laufende Jahr keinen Beitrag leisten, da der Bundesrepublik
die vielen Asylbewerber angerechnet werden, für die eigentlich andere
Länder zuständig gewesen wären. Inzwischen sind Fristen zur
Rücküberstellung abgelaufen, weshalb Deutschland die Zuständigkeit
für viele diese Verfahren ohnehin übernehmen musste. Ähnliches gilt
für Frankreich.
Was sind Grenzverfahren und für wen gelten sie?
Damit die EU-Staaten mit den vielen ankommenden Schutzsuchenden
besser bewältigen, soll es mehr Asylverfahren direkt an der Grenze
geben. Diese sind auf zwölf Wochen beschränkt und sollen schnellere
Abschiebungen ermöglichen. Zudem soll sogenannte Sekundärmigration
verhindert werden - also dass Asylsuchende nach der Erstregistrierung
in einem EU-Land eigenständig in ein anderes Land weiterziehen.
Ein solches beschleunigtes Verfahren durchlaufen Menschen, die aus
Staaten mit einer Anerkennungsquote von unter 20 Prozent kommen -
etwa aus Bangladesch, Ägypten oder Peru. Auch bei sogenannten
Gefährdern und bei Menschen, die über ihre Identität getäuscht habe
n,
soll das beschleunigte Verfahren angewendet werden. Daneben können
aber auch fehlende Dokumente als Grund ausreichen.
Was ändert sich sonst für Deutschland?
Als Land mitten in Europa hat Deutschland nur EU-Binnengrenzen. Wenn
jemand per Flugzeug oder Schiff einreist und dann einen Asylantrag
stellt, wird es die Außengrenzverfahren aber auch hierzulande geben -
etwa in München und Frankfurt am Main, wo große internationale
Flughäfen liegen. Dafür soll es insgesamt 374 Plätze in
entsprechenden Unterkünften geben, die teils noch gebaut werden.
Die Kosten für die Außengrenzverfahren trägt der Bund. Menschen, die
in einer Außengrenzeinrichtung untergebracht sind, gelten formal als
nicht eingereist. Das bedeutet, dass sie auch in der Statistik zu
Abschiebungen nicht auftauchen werden.
Verschwinden durch Geas die deutschen Grenzkontrollen?
An den Landgrenzen ändert sich erst einmal nichts. Dort werden
vorerst weiter stationäre Binnengrenzkontrollen und Zurückweisungen
stattfinden. Allerdings hat die Bundesregierung argumentativ einen
Zusammenhang zwischen der Geas-Reform und den Kontrollen an den
Landgrenzen hergestellt, die im Schengen-Raum eigentlich nicht
vorgesehen sind. Das bedeutet: Sollte die Reform so funktionieren,
wie von den EU-Mitgliedstaaten erhofft, könnten auch die deutschen
Binnengrenzkontrollen gelockert werden.
Was ändert sich für die Betroffenen?
Die erwähnten Grenzverfahren könnten für Asylbewerber oft mit
haftähnlichen Umständen einhergehen, wenn sie die speziellen
Aufnahmezentren nicht verlassen und nicht ins Land einreisen dürfen.
Das gilt auch für Familien mit Kindern. Zur Feststellung der
Identität, bei Fluchtgefahr oder wegen Sicherheitsbedenken können
Behörden laut EU-Regeln auch tatsächlich Haft anordnen. Demnach soll
Haft aber nur als letztes Mittel eingesetzt werden und «keinen
Strafcharakter haben».
Ab wann gibt es die geplanten «Return Hubs»?
Die Rechtsgrundlage für die sogenannten Rückführungszentren («Retur
n
Hubs») in Drittstaaten braucht noch eine formelle Bestätigung durch
Mitgliedsstaaten und Parlament. In die geplanten Zentren außerhalb
der Europäischen Union sollen vollziehbar Ausreisepflichtige kommen,
die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können -
etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen.
Welche Länder bereit wären, die Zentren auf ihrem Staatsgebiet
einzurichten, ist offen. Laut Bundesinnenminister Alexander Dobrindt
(CSU) sollen noch in diesem Jahr konkrete Vereinbarungen getroffen
werden.
