EU verschärft Asylregeln - Reform in Kraft

12.06.2026 00:03

Strengere Regeln an den Grenzen, konsequentere Abschiebungen: Die
EU-Asylreform soll für Entlastung sorgen - auch in Deutschland. Doch
wie soll das konkret funktionieren?

Brüssel (dpa) - In der EU gelten seit Mitternacht deutlich schärfere
Asylregeln. Sie sollen etwa schnellere Asylverfahren und
konsequentere Abschiebungen ermöglichen. Um die Reform war jahrelang
gerungen worden.

Die neuen Regeln sollen auch verhindern, dass Schutzsuchende
innerhalb der EU weiterziehen - also etwa von Griechenland oder von
Italien aus nach Deutschland kommen. Diese sogenannte
Sekundärmigration sorgte über Jahre immer wieder für Konflikte
zwischen den Mitgliedsländern. 

Ewiges Streitthema beendet? 

Während sich die Staaten an den Außengrenzen mit den vielen
Flüchtlingen alleingelassen fühlten, pochten Länder wie Deutschland
und Frankreich auf die Zuständigkeitsregeln. Die sehen vor, dass für
ein Asylverfahren immer das EU-Land zuständig ist, in dem ein
Schutzsuchender zuerst registriert wurde. Italien oder Griechenland
weigerten sich in vielen Fällen aber, Schutzsuchende, die bereits
nach Deutschland weiter geflüchtet waren, zurückzunehmen.

Um einen Ausgleich zu schaffen und die Staaten an den Außengrenzen zu
entlasten, gibt es im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (Geas) nun
einen sogenannten Solidaritätsmechanismus. EU-Staaten mit besonders
vielen Ankünften von Schutzsuchenden sollen durch finanzielle
Beiträge, Sachleistungen oder die Übernahme von Asylsuchenden
entlastet werden. EU-Migrationskommissar Magnus Brunner teilte zum
Inkrafttreten mit, Geas stärke das Vertrauen zwischen den
Mitgliedstaaten und verschaffe Europa mehr Kontrolle. 

Deutschland muss zunächst keinen Beitrag leisten 

Deutschland muss zu einem bereits ausverhandelten Solidaritätspool
für das laufende Jahr keinen Beitrag leisten, da der Bundesrepublik
die vielen Asylbewerber angerechnet werden, für die eigentlich andere
Länder zuständig gewesen wären. Inzwischen sind Fristen zur
Rücküberstellung abgelaufen, weshalb Deutschland die Zuständigkeit
für viele diese Verfahren ohnehin übernehmen musste. Ähnliches gilt
für Frankreich. 

Zudem sollen die sogenannten Grenzverfahren das Asylsystem entlasten.
Besonders Menschen mit geringen Aussichten auf einen positiven
Asylbescheid sollen ein solches beschleunigtes Verfahren mit einer
maximalen Dauer von zwölf Wochen durchlaufen. Sie müssen in dieser
Zeit damit rechnen, spezielle Aufnahmezentren nicht verlassen zu
dürfen, die insbesondere die EU-Länder an der Außengrenze
eingerichtet haben. 

Flughafen Berlin-Brandenburg nimmt spezielle Einrichtung in Betrieb 

Als Land mitten in Europa hat Deutschland nur EU-Binnengrenzen. Wenn
jemand per Flugzeug oder Schiff einreist und dann einen Asylantrag
stellt, wird es die Außengrenzverfahren aber auch hierzulande geben -
etwa in München und Frankfurt am Main, wo große internationale
Flughäfen liegen. Dafür soll es insgesamt 374 Plätze in
entsprechenden Unterkünften geben, die teils noch gebaut werden. Am
Flughafen Berlin-Brandenburg wird heute eine neue
Außengrenzeinrichtung ihren Betrieb aufnehmen. Weitere Einrichtungen
in anderen Bundesländern sind in Planung.