Neue EU-Asylregeln: Start mit Unsicherheiten und Kritik Von Niklas Treppner, Anne-Beatrice Clasmann und Leonie Asendorpf, dpa
12.06.2026 11:03
In der EU funktioniert das Asylsystem jetzt nach neuen Regeln. Werden
alle Staaten die neuen Vorgaben zu Registrierung und Solidarität wie
vereinbart umsetzen?
Brüssel/Berlin (dpa) - Die europäische Asylpolitik funktioniert jetzt
nach neuen Regeln. Ob dadurch weniger Menschen in Europa Schutz
beantragen werden, die eigentlich aus anderen Gründen einreisen,
bleibt abzuwarten. Auch Fachleute sind sich nicht sicher, wie sich
die neuen Regularien - von Außengrenzverfahren über die Unterbringung
in haftähnlichen Unterkünften bis hin zur Mitwirkungspflicht bei der
eigenen Abschiebung - in der Praxis auswirken werden.
Viel hängt davon ab, wie sich Italien, Spanien, Griechenland und
andere Staaten an den EU-Außengrenzen verhalten. Werden hier in
Zukunft tatsächlich alle ankommenden Asylbewerber registriert,
inklusive Foto und Fingerabdrücken? Und wird der sogenannte
Solidaritätsmechanismus, der auch die Übernahme von Schutzsuchenden
aus überlasteten Mitgliedstaaten durch andere EU-Länder vorsieht,
funktionieren?
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gibt sich im
ZDF-Morgenmagazin optimistisch. Er sagt: «Wir werden ab jetzt sehen,
dass vieles, was bisher nicht mehr funktioniert hat, wieder geht.»
Das System sei funktionsfähig, «ob jedes Land gleich am ersten Tag
alles zu 100 Prozent richtig macht, das wird man sehen».
Brüssel dämpft Erwartungen: «Marathon, kein Sprint»
Die EU-Kommission bemühte sich bereits Wochen vor Inkrafttreten der
Asylreform, die Erwartungen zu dämpfen. Der 12. Juni markiere nicht
das Ende, sondern vielmehr den Beginn der Umsetzung des Gemeinsamen
Europäischen Asylsystems (Geas). EU-Migrationskommissar Magnus
Brunner wiederholte kurz vor Inkrafttreten der Asylreform, es werde
nicht alles von Anfang perfekt funktionieren.
Anfang Mai war in einem EU-Bericht zu lesen, es fehlten noch Personal
und spezielle Aufnahmezentren für Asylverfahren direkt an den
Grenzen, etwa in Griechenland, Italien oder Bulgarien: ausgerechnet
da, wo es laut der EU-Grenzschutzbehörde Frontex die meisten
irregulären Grenzübertritte gibt.
Strenge Grenzverfahren für Verteilung von Lasten - hält der Deal?
Dabei gelten die sogenannten Grenzverfahren als entscheidender
Baustein der Asylreform, um Sekundärmigration zu verhindern - also
dass Asylsuchende nicht nach der Erstregistrierung in einem EU-Land
eigenständig in ein anderes Land weiterziehen. Bei geringen
Aussichten auf Asyl sollen Flüchtlinge nun direkt an der Grenze
festgehalten und von dort auch abgeschoben werden können. Im Gegenzug
sollen Staaten mit EU-Außengrenzen und besonders vielen Ankünften von
Schutzsuchenden Unterstützung von den anderen Mitgliedsländern
bekommen.
Migrationsexperte Maximilian Pichl hat Zweifel, dass der Pakt hält.
Echte Solidarität zeige sich besonders durch die Übernahme von
Asylbewerbern. Doch dazu seien bisher kaum Länder bereit, sagt der
Rechts- und Politikwissenschaftler von der Frankfurt University of
Applied Sciences. «Dieser Streit geht hinter den Kulissen weiter»,
sagte Pichl - auch mit Verweis auf Länder wie Ungarn, die bisher
weder bereit waren, Asylverfahren zu übernehmen, noch Geld zu zahlen.
Zugutekommt dem Start der Asylreform, dass sich die Migrationslage
zuletzt entspannt hat: weniger irreguläre Grenzübertritte, weniger
Asylanträge. Doch wenn es zum Stresstest kommt und wieder mehr
Schutzsuchende kommen? Übernehmen mehr Mitgliedsländer dann
Asylsuchende von überlasteten EU-Staaten an den Außengrenzen?
EU-Kommissar Brunner sagt: «Wir müssen alles tun, um die Zahlen zu
senken, damit wir nicht in diese hypothetische Situation geraten.»
Gesetzesänderungen auf den letzten Drücker
Der EU-Bericht von Anfang Mai zeigte zudem, dass manche
Mitgliedsländer notwendige Reformen in der nationalen Gesetzgebung
nicht abgeschlossen hatten. Die Bundesregierung muss auf den letzten
Metern noch Änderung an dem Gesetz vornehmen, mit dem Geas in
deutsches Recht umgesetzt wird. Grund dafür ist eine fehlerhafte
Formulierung zur Anwendung der neuen Regeln auf bereits laufende
Asylverfahren.
Auch ansonsten ist die Umstellung für deutsche Behörden erst einmal
mit Aufwand verbunden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(Bamf) muss die Informationen auf seiner Website aktualisieren. Das
Bundesinnenministerium prüft laut einer Sprecherin eine
Übergangsregelung, damit Geduldete aus Herkunftsländern wie Kolumbien
und der Türkei, ihre Arbeit beziehungsweise ihre Ausbildung nicht
beenden müssen. Konkret geht es um Menschen, die schon vor
Inkrafttreten des neuen Geas einen Asylantrag gestellt haben oder
geduldet waren.
Denn über die bisher schon in Deutschland bestimmten sicheren
Herkunftsstaaten hinaus gelten auf EU-Ebene ab sofort auch Ägypten,
Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien und die Türkei als
sichere Herkunftsländer, was für Asylbewerber mit einem
Beschäftigungsverbot einhergeht.
Grundsätzliche Kritik von Grünen
Für den SPD-Innenpolitiker, Hakan Demir, steht fest: «Geas darf nicht
der Anfang für immer weitere Verschärfungen sein.» Wichtig sei auch,
nicht den Fehler zu machen, Erfolg oder Misserfolg des neuen Systems
daran zu messen, ob die Zahl der Asylsuchenden steigt oder sinkt,
sagt der Bundestagsabgeordnete. Das entscheide sich an anderer Stelle
und habe mehr damit zu tun, ob es Frieden geben wird in der Ukraine
und welchen Grad an Unfreiheit die Menschen in Afghanistan im Alltag
erleben.
Der Grünen-Europaabgeordnete Erik Marquardt kritisiert: «In ganz
Europa wird der Überbietungswettbewerb immer neuer
Asylrechtsverschärfungen als alternativlos dargestellt.» Damit werde,
allerdings weitgehend ohne Erfolg, versucht, rechtspopulistische
Parteien zurückzudrängen.
